Gericht bestätigt Entlassung von Bundeswehrsoldaten

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Mannheim. Vier Soldaten sind wegen der Teilnahme an entwürdigenden Aufnahmeritualen zu Recht aus der Bundeswehr entlassen worden. Die Beteiligung sei ein »schwerwiegendes Fehlverhalten«, das den militärischen Kernbereich, nämlich den Zusammenhalt, gefährden könne. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Freitag in Mannheim ihre Entlassungen bestätigt. Drei der vier Betroffenen hatten bis zum VGH geklagt, einer hatte seine Klage bereits zurückgezogen. Die Bundeswehrsoldaten waren beim Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf eingesetzt. Die zwei Soldaten auf Zeit und die zwei freiwillig Wehrdienstleistenden wurden wegen ihrer Beteiligung an »Taufen« und »Gefangenenspielen« entlassen. Diese Folterrituale untergraben nach Auffassung des Gerichtes das gegenseitigen Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen. Selbstgeschaffene Aufnahmerituale trügen generell die Gefahr des Ausartens in sich. Ob das Einverständnis aller Beteiligten vorlag oder nicht, sei rechtlich unerheblich. dpa/nd

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