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City Hostel bekommt Tarifvertrag
Wombat’s - vom Union-Busting-Klassiker zum Erfolg der Gewerkschaft NGG
Der Streit im Wombat’s City Hostel in der Alten Schönhauser Straße in Mitte scheint beendet. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Geschäftsführung der Hostelkette haben sich am frühen Montagabend darauf geeinigt, einen Anerkennungstarifvertrag über die Tarifverträge des Hotel- und Gaststättengewerbes abzuschließen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung, unterzeichnet von Wombat’s-Geschäftsführer Alexander Dimitriewicz und NGG-Sekretär Sebastian Riesner, sollte nach nd-Informationen zeitnah im Betrieb ausgehängt werden.
»Wir sind auf einem sehr guten Weg«, sagte Sebastian Riesner nach dem Treffen dem »nd«. Die Absichtserklärung habe für beide Seiten eine Verbindlichkeit, hinter die man nun nicht mehr zurücktreten könne. Der neue Tarifvertrag solle bereits ab dem 1. April gelten.
Der ausgehandelte Vertrag wird sowohl die Anerkennung des Entgelt- als auch des Manteltarifvertrages des Hotel- und Gaststättengewerbes beinhalten. Letzterer regelt die Arbeitsbedingungen.
»Was das an Geld genau bedeutet, können wir erst sagen, wenn wir mit der Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen fertig sind, aber es werden mindestens 1,50 Euro pro Stunde mehr bei allen sein«, sagt der Gewerkschaftsvertreter.
Die Verhandlungen seien in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre verlaufen heißt es in dem Papier, das dem »nd« vorliegt, weiter. In einem letzten Schritt wollen nun Betriebsrat und Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung über »Arbeitszeit und Dienstplangestaltung« abschließen.
Eine langwierige Auseinandersetzung steht damit wohl unmittelbar vor ihrem guten Ende. Begonnen hatte sie vor gut zweieinhalb Jahren, als sich Beschäftigte des Hostels, die unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen waren, an ihre Gewerkschaft NGG wandten. Sie wollten einen Betriebsrat wählen, was ihnen trotz Störversuchen des Arbeitgebers schließlich auch gelang. In der darauf folgenden Zeit bauten sie gewerkschaftliche Strukturen im Betrieb aus; bis sie stark genug und in der Lage waren, einen Tarifvertrag zu fordern und für diesen gegebenenfalls auch zu streiken. Da aber die Geschäftsführung die Aufnahme von Gesprächen verweigerte, kam es im Herbst 2017 zu einem ersten Warnstreik. Die Geschäftsführung drohte daraufhin mit Kündigungen.
Nach einer zweiten Arbeitsniederlegung Mitte Dezember eskalierte schließlich die Auseinandersetzung: Zwei Rezeptionistinnen erhielten zu Jahresbeginn die fristlose Kündigung, weil sie sich angeblich unrechtmäßig von ihrem Arbeitsplatz entfernt hatten und so sensible Daten und Dokumente unbeaufsichtigt gelassen hätten. Da aber eine der beiden Frauen die Betriebsratsvorsitzende war, drohte nunmehr ein sogenanntes Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Denn einem Betriebsratsmitglied darf nicht ohne die Zustimmung der Mehrheit des Gremiums gekündigt werden.
Am Ende fanden beide Konfliktparteien dann doch noch zueinander. Die beiden Kündigungen und darüber hinaus ein halbes Dutzend Abmahnungen wegen der Teilnahme am Warnstreik hat die Arbeitgeberseite inzwischen zurückgezogen, schildert Betriebsrat Raphael K. »Wir hoffen sehr, dass hier nun wieder ein bisschen Normalität einkehrt und wir jetzt zu einer guten Zusammenarbeit finden«, sagt er.
Die ausformulierten Tarifverträge sollen bis zum 21. März vorliegen und unterzeichnet werden. Der Fall Wombat’s zeigt, dass sich ein fast klassischer Fall von »Union Busting« (amerikanisch), der Versuch, eine Gewerkschaft gezielt zu zerstören, auch ins Gegenteil verkehren kann.
Die Geschäftsführung antwortete auf eine Anfrage des »nd« bis Redaktionsschluss dieser Seite nicht.
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