Über 25.000 Unterschriften für Kameras

Initiatoren des Volksbegehrens wollen 50 Kameras an öffentlichen Plätzen aufstellen / Rot-Rot-Grün spricht sich gegen flächendeckende Überwachung aus

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Die erste Stufe der Volksgesetzgebung dürfte das Bündnis genommen haben. Exakt 25.083 Unterschriften übergab das »Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz« am Montag an die Innenverwaltung. Diese müssen nun von der Verwaltung auf deren Richtigkeit geprüft werden, also beispielsweise ob die Personen, die unterschrieben haben, existieren und auch in Berlin gemeldet sind.

Um diese erste Stufe zu erklimmen, müssen mindestens 20.000 gültige Unterschriften von Berliner Wahlberechtigten gesammelt worden sein. Bevor dann für die Durchführung eines berlinweiten Volksentscheids gesammelt wird, muss sich das Abgeordnetenhaus mit dem Volksbegehren beschäftigen. Die Initiatoren des Volksbegehrens fordern unter anderem, dass an bis zu 50 Orten mehr Kameras aufgestellt werden, um diese zur Senkung der Kriminalität überwachen zu lassen.

Rot-Rot-Grün hat sich bislang immer gegen eine flächendeckende Ausweitung der Überwachung ausgesprochen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat aber auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er sich an bestimmten kriminalitätsbelasteten Orten mehr Kameras vorstellen kann. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich ähnlich kompromissbereit geäußert.

Wie angekündigt, dürfte die Innenverwaltung nun auch eine Rechtsprüfung des Volksbegehrens durchführen. Denn an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzestextes hatte es zuletzt, wie berichtet, große Zweifel gegeben.

»Einer Rechtsprüfung sehen wir positiv entgegen«, sagte Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) dazu dem »nd«. Er hatte das Volksbegehren mitinitiiert. In 15 von 16 deutschen Bundesländern und in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin sei Videoaufklärung verfassungsrechtlich in Ordnung. »Es gibt keinen Grund, warum das auf öffentlichen Plätzen in Berlin als einzigem Bundesland nicht gelten soll«, so Heilmann.

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