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Krankenkassen müssen Exoskelette bezahlen

Berlin. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nimmt Exoskelette in das Hilfsmittelverzeichnis auf. Die sehr teuren, auch Roboteranzüge genannten Stützsysteme müssten die gesetzlichen Krankenkassen dann grundsätzlich in vollem Umfang bezahlen. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Systeme könn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1080923.krankenkassen-muessen-exoskelette-bezahlen.html

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