Krankenkassen müssen Exoskelette bezahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nimmt Exoskelette in das Hilfsmittelverzeichnis auf. Die sehr teuren, auch Roboteranzüge genannten Stützsysteme müssten die gesetzlichen Krankenkassen dann grundsätzlich in vollem Umfang bezahlen. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Systeme können bis zu 100 000 Euro kosten. 2016 hatte bereits das Sozialgericht Speyer entschieden, dass die GKV einem Querschnittsgelähmten ein Exoskelett erstatten muss. nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!

In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!

Unterstützen über:
  • PayPal