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Kein Verstoß gegen EU-Recht

Rundfunkbeitrag

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen das EU-Recht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren zulässig. Damit scheiterte die Klage eines Privatmanns aus Trier, der sic...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081645.kein-verstoss-gegen-eu-recht.html

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