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Kein Verstoß gegen EU-Recht

Rundfunkbeitrag

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen das EU-Recht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren zulässig.

Damit scheiterte die Klage eines Privatmanns aus Trier, der sich gegen die Zahlung ausstehender Rundfunkbeiträge an den Südwestrundfunk gewehrt hatte. Er hatte gerügt, dass öffentlich-rechtliche Sender wegen der Rundfunkgebühren gegenüber Privatsendern «privilegiert» würden.

Das Gericht verwies nun darauf, dass die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern erlaube. Mit diesem anerkannten dualen Rundfunksystem sei «zwangläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden: Während private Anbieter mit Werbung den von ihnen veranstalteten Rundfunk finanzierten, seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bei denen die Werbung deutlich beschränkt sei, auf Abgabeneinnahmen angewiesen. AFP/nd

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