Erfolg für Gentechnik-Kritiker

Europäischer Gerichtshof urteilt gegen EU-Kommission

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Umwelt- und Verbraucherorganisationen können gegen die Handelszulassung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel durch die EU-Kommission klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof auf die Klage des Instituts TestBioTech in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden. TestBioTech kann damit die rechtlich umstrittene Handelszulassung für Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer zunächst EU-intern überprüfen lassen und danach vor Gericht klagen. (Aktenzeichen: T-33/16)

Die Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer wurden nach Einschätzung von TestBioTech nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet. Die EU-Kommission wollte es dem Institut verwehren, die Importzulassung zunächst EU-intern überprüfen zu lassen. Der Gerichtshof wies das in seinem Urteil zurück. Die EU-Kommission will die Entscheidung jetzt prüfen und behält sich Rechtsmittel vor, erklärte eine Sprecherin. Agenturen/nd Seiten 4 und 9

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