Pariser Tribunal untersucht türkische Kriegsverbrechen
Menschenrechtler arbeiten Militäreinsatz gegen Kurden in der Südost-Türkei und Morde an Oppositionellen auf
Am Donnerstag und Freitag vergangener Woche hat ein internationales, nicht-staatliches Tribunal der Völker (»Permanent peoples tribunal on the Turkey and the Kurds«) mehrere Vorwürfe gegen die Republik Türkei verhandelt und untersucht. Das Tribunal, das bereits 1979 gegründet wurde und seitdem Menschenrechtsverletzungen in den verschiedensten Ländern untersuchte, widmete sich in diesem Jahr Vorwürfen von Kriegsverbrechen, die die türkische Armee im kurdischen Südosten des Landes in den Jahren 2015 und 2016 begangen haben soll. Daneben warf die von den Menschenrechtsanwälten Sara Montinaro und Jan Fermon vertretene Anklage dem türkischen Staat gezielte Tötungen kurdischer Aktivisten und Intellektueller vor. Ins Zentrum stellte die Anklage die Frage, ob die Politik der Türkei das Recht auf Selbstbestimmung der Kurden unter anderem durch die dargelegten Menschenrechtsverletzungen systematisch verletze.
Am ersten Tag des Tribunals stand die Situation in den kurdischen Gebieten in der Südost-Türkei während der sogenannten Ausgangssperren im Vordergrund. Augenzeugen wie der Abgeordnete der oppositionellen HDP Faysal Sariyilidiz und die gebürtige Bremerin und ehemalige Bürgermeisterin des Städtchens Cizre, Leyla Imret, berichteten, wie die türkische Armee dort Anfang 2016 in mehreren Kellern 200 Menschen verbrannt sowie humanitäre Hilfe bewusst verhindert habe. Das Ausmaß der Verbrechen wurde durch die eindrucksvolle Schilderung einer Zeugin deutlich, welche die Ausgangssperre in Cizre überlebte und per Skype aus Bagdad zugeschaltet war.
Eine Möglichkeit, die Ereignisse in der Südosttürkei juristisch zu überprüfen, gibt es nicht. Hierzu erklärte Fermon : »Da die Republik Türkei als eines von wenigen Ländern das Statut von Rom nicht ratifiziert hat, kann der Internationale Strafgerichtshof hier nicht tätig werden.« Das Völkertribunal sei demnach das einzige Gericht, vor dem die Kriegsverbrechen angeklagt werden könnten.
Immer wieder tauchten Parallelen zur Situation im nordsyrischen Afrin auf. So berichtete ein Zeuge, dass dieselben Spezialeinheiten der türkischen Jandarma und Polizei, die in der Südosttürkei für die Ermordung hunderter Menschen und die Vertreibung Hunderttausender verantwortlich waren, nun in Afrin einmarschiert seien, während die Regierungen Europas die Augen verschließen.
Passend zum Pariser Standort des Tribunals stand am zweiten Tag insbesondere die Tötung dreier kurdischer Aktivistinnen am 9. Januar 2013 im kurdischen Kulturzentrum in Paris im Mittelpunkt. Dort hatte ein vom türkischen Geheimdienst MIT angeworbener Agent Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez erschossen. Der Mörder, ein türkischer Staatsbürger namens Ömer Güney, wurde zwar kurz darauf in Untersuchungshaft genommen, verstarb aber in Haft, kurz bevor das Gerichtsverfahren eröffnet werden konnte. Damit bleibt der Fall - wie viele andere - von staatlicher Seite ungeklärt. Kurdische und andere Menschenrechtsorganisationen werfen dem türkischen Geheimdienst vor, den Mord geplant zu haben. Eindrucksvoll fasste Nebenklagevertreter Antoine Comté, der als Zeuge vor dem Tribunal sprach, die Belege zusammen: So waren mehrere Flüge Güneys nach Ankara belegt. Die Tickets hierfür waren in einem Reisebüro neben der Dependance des Geheimdienstes erworben worden. Auf einem Mobiltelefon von Güney konnten zudem Gespräche mit Geheimdienstmitarbeitern gesichert werden. Schließlich präsentierte Comté dem Gericht Videoaufnahmen von Aussagen zweier MIT-Agenten, die in Nordirak verhaftet worden waren. Die Aussagen belasteten den Dienst ebenfalls schwer.
Rund 400 Menschen verfolgten das Tribunal in der Pariser Bourse Du Travail, während die türkische Regierung keinen Vertreter entsendete. Damit blieb die Bank der Verteidigung verwaist. Das Urteil des Tribunals unter Vorsitz des Richters des französischen Kassationshofes, Philippe Texier, wird im April in Brüssel vor Abgeordneten des europäischen Parlaments verkündet.
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