AfD will per Klage in Niedersachsens Gedenkstätten-Stiftung

Gesetzesänderung zu Ungunsten der Partei soll Fall für den Staatsgerichtshof werden

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 2 Min.

Vor dem Staatsgerichtshof Niedersachsens will die AfD einen Sitz im Beirat der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten einklagen. Aus diesem Gremium hatte der Landtag in Hannover die Rechtspopulisten unlängst durch eine Gesetzesänderung ausgeschlossen. Die Neuregelung besagt, dass fortan nur vier statt zuvor fünf Landtagsabgeordnete im Beirat mitwirken. Die Mehrheit des Parlaments wird Politiker von SPD, CDU sowie von FDP und Grünen entsenden - die AfD muss demnach draußen bleiben. Verbände von Opfern der NS-Diktatur hatten ihr Entsetzen über die eventuelle Präsenz einer Rechtspartei in einer Stiftung geäußert, die unter anderem die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen betreut. Gegen das modifizierte Gesetz will die AfD nun vor den Staatsgerichtshof ziehen und ihren Antrag mit einem Gutachten des pensionierten Staatsrechtsprofessors Karl Albrecht Schachtschneider untermauern.

Der Jurist - er gilt als politischer Aktivist der Neuen Rechten - sieht in im Beschluss des Landtags einen »krassen Missbrauch der Landtagsmehrheit« zu Lasten der AfD. So zitiert ihn die »Hannoversche Allgemeine Zeitung« und berichtet: AfD-Fraktionschefin Dana Guth wolle den Abgeordneten Stefan Wirtz in den Stiftungsrat entsenden. Als Mitglied des Stadtrates in Braunschweig hatte er sich gegen die finanzielle Förderung einer KZ-Gedenkstätte ausgesprochen. Wenn ein solcher Mann in den Beirat käme, wäre das eine Provokation, meint der Geschäftsführer der Stiftung, Jens-Christian Wagner. Ob die AfD eine Normenkontrollklage zur rechtlichen Überprüfung des veränderten Gesetzes in Gang bringen kann, scheint fraglich. Einem solchen Schritt muss mindestens ein Fünftel der Landtagsmitglieder zustimmen, das wären 27 Abgeordnete. Die AfD hat jedoch nur neun Parlamentarier.

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