Investitionsschutz à la Peking

China plant für die Neue Seidenstraße Streitschlichtung nach eigenem Gusto

  • Uwe Kerkow
  • Lesedauer: 4 Min.

China wird wirtschaftlich immer bedeutender. Nach Schätzungen der Weltbank trug die Volksrepublik von 2012 bis 2016 etwa ein Drittel zum weltweiten Wirtschaftswachstum bei. »Das Reich der Mitte strebt nach Unabhängigkeit von westlicher Wirtschaftsmacht«, sagt Nora Sausmikat, Leiterin des Chinaprogramms der Stiftung Asienhaus. »Im Zuge der ›Korrektur der Weltordnung‹, wie es im Januar aus dem Politbüro hieß, sollen natürlich auch transnationale Gesetzgebungsverfahren - unter anderem zum Investorenschutz - mitgestaltet werden.«

Schritt für Schritt baut Peking nicht nur die Stellung der chinesischen Währung an den Weltmärkten aus, sondern hat vor einigen Jahren auch eine eigene Entwicklungs- und Investitionsbank (AIIB) kreiert, die als Konkurrenz zu westlichen Einrichtungen wie der Weltbank gedacht ist. Nun ist Peking entschlossen, ein weiteres Feld der internationalen Wirtschafts- und Handelspolitik mit eigenen Institutionen zu besetzen: Für die Neue Seidenstraße wird ein internationaler Investitionsschutzmechanismus im chinesischen Stil geplant, der auch Streitschlichtungsinstanzen einschließen soll.

Denn China hat seit ihrem Start 2013 viele Milliarden US-Dollar in die Neue Seidenstraße investiert und es soll noch erheblich mehr Geld fließen und noch mehr gebaut werden. Insgesamt sind Infrastrukturprojekte im Umfang von umgerechnet etwa 900 Milliarden US-Dollar geplant. Davon werden zum Beispiel Häfen in Sri Lanka und Pakistan gebaut, Eisenbahnstrecken in Afrika, Südost- und Zentralasien finanziert und Pipelines für Öl und Gas quer durch die asiatische Landmasse gezogen. Es ist weltweit das mit Abstand größte Infrastrukturprojekt und nur mit dem Marschallplan der USA nach Ende des Zweiten Weltkriegs für Deutschland und Westeuropa vergleichbar.

Mit den Ausgaben wächst die Sorge, dass Konflikte um Investitionen oder Investitionsvorhaben ausbrechen und China - und die chinesischen Unternehmen - um die Früchte der Anstrengungen gebracht werden könnten. Zwar existieren internationale Schiedsstellen, die über derartige Streitigkeiten urteilen. Die bekannteste ist das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Auch die Welthandelsorganisation (WTO) verfügt über eine solche Einrichtung. Doch hat Peking im Zusammenhang mit dem Seidenstraßenprojekt nicht nur mit angelsächsischem und kontinentaleuropäischem Recht, sondern auch mit islamischen und chinesischen Rechtsvorstellungen zu tun. Zudem mangelt es in vielen Ländern entlang der Neuen Seidenstraße an einer effektiven Rechtsdurchsetzung.

»Für chinesische Auslandsinvestitionen galten bisher lediglich freiwillige Selbstverpflichtungen«, gibt Nora Sausmikat zu bedenken. Korruption, Verstöße gegen Umweltschutz und Menschenrechtsverletzungen würden damit nicht abgedeckt. »Aber auch das Rechteheft war bisher recht dünn: Regelungen für effektiven Schutz für chinesische Unternehmen im Ausland gab es nur im Rahmen bilateraler Abkommen«, ergänzt sie. Deshalb will Peking jetzt bereits existierenden Schiedsgerichte in den elf chinesischen Freihandelszonen mit zusätzlichen Kompetenzen ausstatten und falls nötig, diese um eine weitere Instanz ergänzen, die für etwaige Konflikte mit Bezug zur Neuen Seidenstraße zuständig ist.

Schiedsgerichte werden bisher von den Staaten des Globalen Nordens als Machtinstrumente für die Durchsetzung von Interessen der eigenen Unternehmen genutzt. Welchen Weg China damit verfolgt, ist noch nicht absehbar.

Da sowohl das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) als auch das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) derzeit auf Eis liegen, ist der Zeitpunkt für den chinesischen Vorstoß denkbar günstig. Die Europäische Union bleibt unterdessen bemüht, mittels des im September 2017 vorläufig in Kraft getretenen Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (CETA) Standards zu setzen. Ähnlich wie Peking setzt Brüssel wohl darauf, die eigenen Normen weltweit durchsetzen zu können, wenn man nur ausreichende wirtschaftliche Schlagkraft repräsentiert. Auch CETA schließt ein noch neu einzurichtendes Investitionsschiedsgericht ein.

In Bezug auf die chinesischen Pläne hält man sich in Brüssel derzeit bedeckt. Denn die EU hat im Dezember 2017 ein Freihandelsabkommen mit Japan vereinbart, das wie ein Klon des CETA-Investitionsregimes wirkt. Andererseits kann Tokio es sich kaum erlauben, seine Wirtschaftsbeziehungen zu Asien zu vernachlässigen. Deshalb werden es japanische Firmen - je nachdem wo sie wie investieren - vielleicht schon bald mit sehr unterschiedlichen Rechtsauffassungen und Schiedsgerichtsbarkeiten zu tun bekommen. Dass dies konfliktfrei verlaufen wird, ist kaum anzunehmen.

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