Unfolgsamkeit von Wetzlar hat Nachspiel

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Karlsruhe. Der Umgang der Stadt Wetzlar mit der NPD hat ein Nachspiel. Sie hatte sich geweigert, der rechtsradikalen Partei ihre Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zu überlassen und damit auch einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts getrotzt. Das Gericht schaltete deshalb am Montag die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ein. Es solle den Vorfall aufklären, notwendige aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen und das Gericht davon unterrichten. Hessens Ministerpräsident, Innen- und der Justizminister sowie der Oberbürgermeister der Stadt seien über das Schreiben informiert worden, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die NPD war mit ihrer Auftaktveranstaltung für die hessische Landtagswahl am Samstag in ein nahegelegenes Dorf ausgewichen. nd

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