Patientenakten in der Mülltonne

Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge legte ihren Tätigkeitsbericht für 2016/17 vor

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein Brandenburger erhält eine Mahnung, entweder 800 Euro zu bezahlen oder verklagt zu werden. Er weiß weder, wofür er zahlen soll, noch von wem diese Forderung kommt. Auskunft erhält er nicht. In seiner Not wendet er sich an die Datenschutzbeauftragte. Deren Behörde schaltet sich ein und weist auf die Pflicht von Geldeintreibern hin, Betroffenen die Herkunft der finanziellen Forderungen mitzuteilen und offenzulegen, woher sie die Daten hat. Wie sich am Ende herausstellte, hatte ein Energieversorger einen inzwischen verzogenen Schuldner gesucht und dabei den falschen zur Kasse gebeten.

Das ist einer der Fälle, die im Tätigkeitsbericht 2016/17 der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge aufgeführt sind. Am Mittwoch stellte Hartge den Bericht im Landtagsschloss vor. Hinter ihr liegen »zwei spannende Jahre«, sagte sie. Einmal mehr wurde deutlich, wie sorglos bis fahrlässig manche Menschen mit fremden, aber auch mit eigenen sensiblen Daten umgehen. Ausdrücklich warnte Hartge vor den beliebten Gesundheitsmessgeräten, also am Puls zu tragende Schrittzähler, Blutdruckmesser, Herzfrequenz- und Körpertemperaturermittler sowie Geräte, die das Schlafverhalten aufzeichnen. Bei einer Untersuchung der wichtigsten Anbieter seien kolossale Mängel des Datenschutzes festgestellt worden. Von der gebotenen Verschlüsselung von Gesundheitsdaten könne keine Rede sein. Besonders abstrus sei, dass auf solchen Geräten die Gesundheitsdaten vielfach nicht einmal zu löschen sind, das heißt, dass sie bei Verlust oder Weiterverkauf des Gerätes in andere, möglicherweise falsche Hände geraten.

Eine Arztpraxis entsorgte Patientenakten in einer öffentlichen Mülltonne. Das flog dank umsichtiger Nachbarn auf und kostete 4500 Euro Bußgeld, verhängt von der Datenschutzbehörde zur Abschreckung.

In einem anderen Fall mussten die Datenschützer dafür sorgen, dass Babyphone aus Gemeinschaftsräumen eines Seniorenheims entfernt wurden. Die Hausleitung begründete den Einsatz dieser simplen Abhörgeräte mit der Notwendigkeit, im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. Es konnten aber Gespräche in angrenzenden Zimmern mitgehört werden.

Hartge warnte vor der Bildung von schulischen »WhatsApp«-Gruppen. So verführerisch der Gedanke sei, dass sich Schüler und Lehrer problemlos und rasch in einem »Klassenchat« verständigen können, so sehr sei davon abzuraten. Die Daten bei WhatsApp würden - »als kleiner, netter Begleiteffekt« - in den USA verarbeitet. Das Unternehmen setzte das Einverständnis aller Beteiligten voraus. Inzwischen gebe es Schüler, die sich bewusst aus dem Klassenchat heraushalten und Informationen per Telefon oder per E-Mail verlangen. Hartge kritisierte, dass sich das brandenburgische Bildungsministerium um eine Regelung herumdrücke, obwohl es seit Jahren auf den Bedarf einer Klärung hingewiesen worden sei.

Ärger gab es mit einem Bürger, der die Bilder einer Webcam zur Wetterbeobachtung ins Internet stellte, wo dann auch seine Nachbarn und der Verkehr vor seinem Haus zu sehen waren. Erst die Androhung eines Bußgeldes überzeugte den Bürger, die Kamera abzuschalten.

Insgesamt nahm die Datenschutzbeauftragte im Zeitraum 2016/17 rund 28 000 Euro an Bußgeldern ein. Die neue EU-Datenschutzverordnung, die im Mai in Kraft trete, sehe 187 Tatbestände vor, die mit einem Bußgeld belegt werden können, sagte Hartge. 5800 Euro forderte sie in einem schon länger zurückliegenden Fall, wo der inzwischen abgewählte Bürgermeister von Mittenwalde die Kfz-Kennzeichenstelle anwies, Namen und Adressen von Halterinnen bestimmter Autos zu ermitteln, wenn die Fahrerin ihm gefallen hatte.

Hartge stellte auch klar: Unternehmen dürfen die Abwesenheit von Mitarbeitern öffentlich machen, nicht jedoch über deren Krankheiten informieren. Auf Hartges Behörde kommt zusätzliche Arbeit zu. Sie erläuterte: Dass der Weltkonzern eBay seine Zentrale von Luxemburg nach Kleinmachnow verlegen werde, bedeute, dass die brandenburgische Datenschutzbeauftragte zuständig wird und Datenschutzanfragen aus dem europäischen Ausland bearbeiten werde.

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