Plädoyers für Zschäpe begonnen

NSU-Verfahren soll in die letzte Etappe gehen

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München. Die Verteidiger der als Rechtsterroristin angeklagten Beate Zschäpe haben eine Mittäterschaft ihrer Mandantin an den Morden und Anschlägen des NSU bestritten. Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht. Und eine Mittäterschaft Zschäpes lasse sich auch weder mit deren Charakter noch mit deren früheren politisch geprägten Aktivitäten begründen.

Einen Antrag für das Strafmaß stellte der Verteidiger zunächst nicht. Damit ist am Ende seines Schlussvortrags zu rechnen, den er gemeinsam mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen - auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten deren Beginn verzögert. Im Anschluss an Borchert und Grasel sollen die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort für ihre Schlussvorträge bekommen: Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dann sollen die Anwälte der insgesamt vier Mitangeklagten folgen.

Wann es ein Urteil geben könnte, ist nach wie vor völlig offen. Noch nicht entschieden hat das Oberlandesgericht auch, ob das Verfahren gegen einen der Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben am Dienstag beantragt. Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess »bis zum Sankt-Nimmerleinstag« verzögern zu wollen. Auslöser für die Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes. dpa/nd

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