Religionsfreiheit schützen

Debatte in der LINKEN: Michael Grunst will das Kopftuchverbot beibehalten

  • Michael Grunst
  • Lesedauer: 4 Min.

Es ist wieder so weit. Selbst proklamierte CSU-Fundamentalisten wollen, gefühlt, überall in Bayern Kreuze anschlagen lassen, auch in öffentlichen Einrichtungen des Freistaates. Dieser Vorstoß macht eines klar: Religiöse Symbole werden für einen Kultur- und Wahlkampf missbraucht. Darum muss das Berliner Neutralitätsgesetz weiter entschieden verteidigt werden. Gegen alle Versuche, Religions- und Weltanschauungsfragen von oben zu diktieren und mit Religion Politik zu machen. Die Neutralität des Staates muss in dieser Frage unter allen Umständen gewahrt werden. Am besten im Bund, mindestens im Land.

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In Berlin gibt es unzählige Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften. Und darauf sind wir hier zu Recht stolz, es spiegelt unsere Vielfalt. Dieses Bekenntnis zur friedlichen Vielfalt ist die Ausgangslage für die Diskussion. Viele dieser Gemeinschaften verwenden Symbole oder Kleidungsstücke, die sie als Mitglieder ihrer Gemeinschaft erkennen lassen. Wenn wir also zum Beispiel von Neutralität in den Schulen sprechen, dann meinen wir nicht nur die religiösen Symbole an den Wänden, sondern auch die, die Bedienstete im öffentlichen Dienst an sich tragen. Dabei gibt es eine Bandbreite, die noch viel umfangreicher ist als nur Kreuze, Kippot, Turbane oder Kopftücher. Aus vermeintlich aktuellen Anlässen wird dieser Diskurs, die Debatte um die generelle Neutralität im Klassenraum, immer öfter auf eine Kopftuchdebatte reduziert. Das ist falsch und spielt denjenigen in die Hände, die versuchen einen Kulturkampf, teils gar Religionskrieg zu proklamieren und die Gesellschaft zu spalten. Staatliche Neutralität in Fragen der Weltanschauung und Religion ist also viel mehr als nur: Kopftuch in Schulen - ja oder nein.

Das Neutralitätsgesetz insgesamt ist eine der zentralen Errungenschaften eines säkularisierten und liberalen Berlins. Es basiert auf einem grunddemokratischen und ur-linken Ansatz. Und es ist vor allem zweierlei nicht: Es ist weder diskriminierend, noch kommt es einem Berufsverbot gleich. Es ist vielmehr ein Schutz der Religionsfreiheit. Es schützt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Anderen, auch derjenigen, die nicht glauben.

Die Außenwirkung von Staatsbediensteten auf diejenigen, die ihnen begegnen, ist unbestritten, diese Begegnungen prägen Menschen. Bei einigen Berufsgruppen weniger als bei anderen, aber sie ist zweifelsohne prägend. Religiöse Symbole und Kleidung können appellative, ja auch repressive Wirkung haben und zum Beispiel Schülerinnen und Schüler unter Druck setzen oder in anderen Situationen das Gefühl erwecken, aufgrund der eigenen Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft anders behandelt worden zu sein. Genau das kann das Neutralitätsgesetz verhindern. Es kann das Konfliktpotenzial aus Situationen nehmen, immer dort, wo Staat und damit verbunden auch Autorität auf Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler trifft. Es schützt ebenso auch die, die anderen Gemeinschaften angehören als zum Beispiel die Lehrerin oder der Lehrer, die vor der Klasse stehen. Alle Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften werden in dem Fall gleichbehandelt, keine bevorzugt. Das alles gilt zusätzlich auch nur für den begrenzten Zeitraum des Dienstes.

Tatsächlich werden durch das Neutralitätsgesetz auch Rechte begrenzt. Es sind die Rechte derjenigen, die meinen, durch individuelle Auslegungen ihrer Religion auf das Tragen religiöser Kleidung und Symbole nicht verzichten zu können. Die Einschränkung dieser Rechte geschieht aber zum Schutz der Anderen und ist durch das Grundgesetz gedeckt.

Lehrer und Lehrerinnen, Polizisten und Polizistinnen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, sie alle sind den Grundwerten des Grundgesetzes verpflichtet und haben in Ausübung ihrer Tätigkeit religiös und weltanschaulich neutral zu sein. Den Anfang macht dabei das Auftreten, das äußerliche Erscheinen. Denn am Ende sind es auch oft diese Bediensteten, die im Falle von Streitigkeiten vermitteln müssen und in unserer multireligiösen Gesellschaft Religionsfreiheit schützen. Aus all diesen Gründen sollte man dem friedlichen Gemeinleben zuliebe das Neutralitätsgesetz beibehalten oder erweitern, anstatt eine Aufweichung zu diskutieren. Dies sollte selbstverständlich durch einen Diskurs begleitet werden, der offen und respektvoll geführt wird und diesen sollte sich die demokratische Gemeinschaft nicht von Hetzern kapern lassen.

Michael Grunst (LINKE) ist Bezirksbürgermeister von Lichtenberg

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