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Holocaust-Leugnerin hat Haft nicht angetreten
Staatsanwaltschaft will nun alle erforderlichen Maßnahmen veranlassen
Verden. Die wegen Volksverhetzung mehrmals verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist einer Aufforderung zum Haftantritt nicht gefolgt. Die Frist sei abgelaufen, teilte die Staatsanwaltschaft Verden am Freitag mit. Die Behörde werde nun das »Erforderliche« veranlassen, sagte ein Sprecher, nannte aber keine weiteren Details. Die Ladung zum Antritt der zweijährigen Gefängnisstrafe war vorige Woche verschickt worden.
Die »Bild«-Zeitung hatte am Freitag zuerst berichtet, dass die 89-jährige Haverbeck nicht zur Haft antrat. Demnach hätte die Rechtsextremistin am 2. Mai in der JVA Bielefeld-Senne erscheinen sollen. Im Falle eines Nichterscheinens zum Haftantritt sieht die Strafprozessordnung einen Vollstreckungshaftbefehl vor.
Das Landgericht Verden hatte Haverbeck Ende August 2017 wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Anfang des Jahres scheiterte sie vor dem Oberlandesgericht Celle mit einem Revisionsantrag gegen das Urteil. Es ist die erste rechtskräftige Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe.
Haverbeck, die für die Neonazi-Partei »Die Rechte« zur Europawahl 2019 kandidiert, wurde schon mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt. Wiederholt behauptete sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Aus Sicht der Verteidigung sind die Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. dpa/nd
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