NSU: Anwälte fordern milde Strafe für Holger G.

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München. Im NSU-Prozess haben die Verteidiger des Mitangeklagten Holger G. eine Strafe von »unter zwei Jahren« für ihren Mandanten vorgeschlagen, aber keinen konkreten Strafantrag gestellt. »Er will für seine Tat geradestehen«, sagte Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der Verteidiger erörterte in seinem Plädoyer auch die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe. Die Bundesanwaltschaft hatte für G. fünf Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gefordert. G. hatte bereits zu Prozessbeginn und im vorangegangenen Ermittlungsverfahren zugegeben, das Trio des »Nationalsozialistischen Untergrund« bei dessen Untergrundleben unterstützt zu haben. Konkret habe er einmal eine Waffe überbracht, Personalpapiere für Böhnhardt beschafft und eine Krankenkassenkarte für Zschäpe. dpa/nd

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