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Ehepartner darf Einbauküche ausnahmsweis mitnehmen
Hausrat bei Trennung
Trennen sich Ehepartner, müssen sie den Hausrat unter sich aufteilen. In der Regel bleibt dabei die Einbauküche in der seitherigen Ehewohnung, da sie meist dem Paar gemeinsam gehört und der ausziehende Partner in seiner neuen Wohnung eine andere Küche übernehmen oder einbauen kann. Doch es kann auch eine andere Gerichtsentscheidung geben.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088193.ehepartner-darf-einbaukueche-ausnahmsweis-mitnehmen.html
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