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  • Polizeikontrollen und Racial Profiling

2,3 Prozent Trefferquote: Bundespolizei kontrolliert fast nur Unschuldige

Trotz geringer Trefferquote will Bundesregierung verdachtsunabhängige Kontrollen nicht abschaffen / LINKEN-Politikerin kritisiert »gravierende Grundrechtseingriffe«

  • Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 4 Min.

Fast 2,3 Millionen Mal hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr Personen kontrolliert. Dabei hat sie nur wenige Gesetzesverstöße und Straftaten aufgedeckt. Um bei Polizeikontrollen Racial Profiling – Kontrollen nur oder hauptsächlich aufgrund der Hautfarbe – zu verhindern, fordern EU, Betroffenenvertreter und auch deutsche Gerichte, konkretere Vorgaben für Polizisten, wann und wie Reisende und Verdächtige kontrolliert werden können.

Doch dazu sieht die Bundesregierung keinerlei Veranlassung. Das zeigt die Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Ulla Jelpke, die dem »nd« vorliegt. Demnach gab es im vergangenen Jahr rund 2,3 Millionen Kontrollen durch die Bundespolizei. Bei 1,7 Millionen Kontrollen wurde dabei die Identität festgestellt beziehungsweise Dokumente geprüft. In rund 207 000 Fällen wurden Personen befragt. Außerdem kam es 359 000 Mal zu Durchsuchungen von Personen oder Fahrzeugen. Insgesamt ist das ein Anstieg von rund neun Prozent im Vergleich zum Jahr 2016. Damals kam es zu insgesamt 2,1 Millionen Kontrollen. Im ersten Quartal 2018 gab es 516 998 Kontrollen.

»Magere Ausbeute«

Die Erfolgsquote bei der Kontrolle von mutmaßlichen Straftätern oder Menschen, die im Verdacht stehen, keine gültigen Papiere zu haben, ist niedrig. Nur in 2,3 Prozent der Kontrollen wurde ein Gesetzesverstoß oder eine Straftat, etwa gegen Waffen- oder Drogengesetze, festgestellt. 2017 registrierte die Bundespolizei so 1477 Verstöße gegen das Waffengesetz, 7971 Drogenvergehen und 10 560 sonstige Straftaten. Die meisten entdeckten Verstöße beziehen sich auf das Aufenthaltsgesetz, im vergangenen Jahr waren das 41 509. Damit liegt die Trefferquote beim Aufspüren von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz bei unter zwei Prozent. Die Innenpolitikerin Jelpke fordert deswegen die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen. Der »mageren Ausbeute« der Kontrollen stünden »gravierende Grundrechtseingriffe« gegenüber.

Einen Rechtsverstoß beklagte auch ein in Kabul geborener Mann. Bei einer Geschäftsreise nach Freiburg war er 2013 – offenkundig als Einziger – im 1. Klasse Abteil eines ICE kontrolliert worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sah das im Februar 2018 als einen Verstoß gegen das Europarecht an.

Das lässt Polizeikontrollen als Ersatz für Grenzkontrollen nicht zu. Die Regierung müsse klar regeln, wann und wie Kontrollen stattfinden können und könne sich nicht auf geheimgehaltene Vorschriften berufen, das Behördenhandeln sei in diesem Falle für den Bürger nicht nachvollziehbar.

Im Laufe des Prozesses veröffentlichte die Bundesregierung zumindest einen Teil der vorher nicht-öffentlichen Verwaltungsvorschrift mit dem Namen »BRAS 120«. Diese sollte genauer festlegen, wann kontrolliert werden kann und darf. Nur bei »hinreichenden Anhaltspunkten« für Schleusertätigkeit seien Kontrollen möglich. Bei Straftaten müsse ein »konkreter Gefahrenverdacht« vorliegen. Doch auch diese vermeintliche Konkretisierung sei nicht ausreichend, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Die millionenfachen alltäglichen Kontrollen durch die Bundespolizei zwischen 2006 und 2016 seien damit rechtswidrig. Mit dem Urteil seien aber möglicherweise auch die Kontrollen ab 2016 rechtswidrig, erklärte Betroffenenanwalt Sven Adam. Die werden durch die seit März 2016 geltenden »Erlass zur Anwendung von § 23 Absatz 1 Nummer 3 Bundespolizeigesetz« geregelt. Diese hatte die Bundesregierung anstelle der »BRAS 120« gesetzt, um einem Vertragsverletzungsverfahren der EU zu entkommen, dass diese 2014 gegen Deutschland eingeleitet hatte.

Auch die neuen – immerhin öffentlich einsehbaren – Vorschriften seien vermutlich nicht haltbar, denn sie enthielten nur »Allgemeinplätze« und keinen genauen »Guide für Polizisten, wie Kontrollen durchgeführt werden müssen«, so Adam im Februar gegenüber »nd«. LINKE-Politikerin Jelpke wollte in ihrer Anfrage an die Bundesregierung auch wissen, worin die »substanziellen Änderungen« der aktuell geltenden Vorschrift von 2016 bestünden.

Keine präziseren Vorgaben für Kontrollen

Man habe diese in Absprache mit der EU-Kommission entwickelt, teilt die Bundesregierung in der Antwort auf die Anfrage nur mit. Anlass zur Entwicklung von »präziseren Vorgaben« zur Durchführung von Personenkontrollen sehe man nicht, heißt in der Antwort auf die kleine Anfrage weiter, die Regierung verweist nur lapidar auf das Gleichheitsgebot im Grundgesetz, das Diskriminierung verbiete.

»Aus dieser Nichtantwort kann ich nur einen Schluss ziehen: Offenbar gab es überhaupt keine substanziellen Änderungen, sonst könnte die Bundesregierung ja mitteilen, worin diese bestehen,« so Jelpke gegenüber »nd«. Die könnten weitere Gerichtsverfahren bringen. Vier weitere Verfahren werden derzeit vor deutschen Gerichten verhandelt.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung 28 Beschwerden wegen Personenkontrollen und – die Regierung schreibt dies maximal distanzierend in Anführungszeichen – »Racial Profiling« registriert. 19 davon seien verworfen worden, sieben würden noch geprüft, zwei seien als »begründet« eingestuft worden. In beiden Fällen handele es sich jedoch nicht um den Vorwurf einer »rassistischen« Kontrolle, vielmehr werde »Auftreten und Kommunikation« der Bundespolizei kritisiert.

»In keinem einzigen Fall ist die Bundespolizei bisher bereit, einzugestehen, dass eine Kontrolle rassistisch motiviert war«, kritisiert Jelpke. Die Bundespolizei verweigere sich »hartnäckig einer Auseinandersetzung mit Rassismus in den eigenen Reihen«.

Mitarbeit: Fabian Hillebrand

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