Notwehr an der Koppel ist heikel

Für die Tötung streng geschützter Wölfe drohen bis zu fünf Jahre Haft

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

»Das Gutachten selbst ist o.k., aber wie der Bauernbund das Gutachten auslegt, ist unverantwortlich gegenüber seinen Mitgliedern«, findet Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des Naturschutzbundes (NABU). Denn dass ein Bauer zufällig mit geladener Schusswaffe an seiner Weide steht, wenn ein Wolf dort auftaucht, das sei »ziemlich unwahrscheinlich«, sagt Schröder am Mittwoch. Da müsste ein Gericht davon ausgehen, dass der Wolf vorsätzlich getötet wurde.

Am Freitag hatte Brandenburgs Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung in Leibsch im Unterspreewald erklärt: »Wer zum Beispiel ein wertvolles Zuchttier verteidigt, geht nach unserer Rechtsauffassung straffrei aus.« Jung hatte angekündigt, der Bauernbund werde dem ersten Landwirt oder Jäger, der einen Wolf erschieße und deswegen angeklagt werde, die Prozesskosten bezahlen.

Allerdings ist den Betroffenen damit eventuell kaum geholfen, wenn sie verurteilt werden. Denn es drohen für den vorsätzlichen Abschuss eines Wolfs immerhin eine Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahre Haft. So steht es in dem fünf Seiten langen Rechtsgutachten, dass der Bauernbund bei der Kanzlei Kubicki & Schöler in Auftrag gegeben hatte und das der Anwalt und FDP-Politiker Wolfgang Kubicki in Leibsch vorstellte.

Wölfe stehen unter Artenschutz. Nur im Ausnahmefall darf ein Exemplar abgeschossen werden, wenn es Menschen sehr nahe kommt oder wiederholt in Siedlungen eindringt und sich weder verscheuchen noch einfangen lässt. In Notwehr, um sich selbst oder ein liebgewonnenes Haustier zu retten, darf ein Wolf getötet werden. Beispielsweise dürfte ein Jäger, nachdem er dreimal vergeblich in die Luft geschossen hat, auch auf den Wolf zielen, wenn dieser nicht vom Hund des Jägers ablässt. Fällt ein Rudel jedoch in eine Herde von Schafen oder Rindern ein, so muss der Tod der Nutztiere in Kauf genommen und eine Entschädigung beantragt werden. Der Abschuss ist in diesem Falle nicht gestattet, »weil der Gesetzgeber den Schutz des Wolfes wesentlich höher bewertet als den Schutz von Tieren, die in ihrer Art nicht bedroht sind« und die »leichter zu ersetzen sind«, steht in dem Rechtsgutachten. Etwas anderes gelte nur bei Nutztieren von besonderem materiellen Wert oder von hohem Zuchtwert. Darauf stützt und stürzt sich der Bauernbund nun, wenngleich Wolfgang Kubicki sein Gutachten mit der Bemerkung abschließt, der Anwendungsbereich von Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs (rechtfertigender Notstand), werde auch in Zukunft auf Einzelfälle begrenzt bleiben, »da in der Praxis selten Angriffe von Wölfen auf Tiere von hohem materiellen oder ideellen Wert vorkommen dürften«.

Der Landtagsabgeordnete Dieter Dombrowski (CDU) hat Verständnis für die Reaktion der Bauern, glaubt aber nicht, dass »Notwehr an der Koppel« das »Problem mit der wachsenden Wolfspopulation« lösen würde. Stattdessen müsste Agrarminister Jörg Vogelsänger »Schutzjagden nach schwedischem Vorbild« ermöglichen, fordert Dombrowski.

Im vergangenen Jahr sind in Brandenburg laut offizieller Statistik 47 Kälber von Wölfen gerissen worden. »Das ist nicht schön«, räumt NABU-Geschäftsführerin Schröder ein. Aber auf den Weiden im Bundesland stehen ihr zufolge 90 000 Kälber und es gibt bei Rindern fünf Prozent Totgeburten. Das relativiere die Zahl 47, meint Schröder. Sie weiß, dass es für die Landwirte schmerzlich ist, morgens ein totes Kalb zu finden. Es sei aber keine Lösung, nachts mit der Waffe an den Viehweiden Wache zu halten. Stattdessen müssten für die Herden sichere Zäune errichtet werden, was der Bauernbund wegen des Aufwands leider vehement ablehne.

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