- Klima und Wandel
- Rechte für die Umwelt
Genug für Mensch und Natur
Statt die Trennung von Mensch und Umwelt aufrechtzuerhalten, braucht es einklagbare Rechte für die Natur, findet Alberto Acosta
Lateinamerika ist ein Kontinent der Widersprüche und Gegensätze. Manchmal überraschen uns konservative Regierungen positiv, während uns progressive Regierungen viel häufiger enttäuschen. Bestes Beispiel dafür sind die Rechte der Natur. Vor einigen Wochen überraschte uns Kolumbien. In einem Land, wo der Neoliberalismus und Extraktivismus den entwicklungsfixierten Weg vorgeben, entschied das Oberste Gericht zugunsten des Schutzes des Amazonas-Regenwaldes und gegen die Schädigungen durch Extraktivismen wie Bergbau oder Abholzung. Das Urteil, das als historisch bezeichnet werden kann, erkennt die betroffene Region als Rechtssubjekt an, mit der Rechtsfolge, dass von den Menschen der Schutz dieses Ökosystems verlangt werden kann. Schon 2017 hatte dieses Oberste Verfassungsgericht Geschichte geschrieben und den Fluss Río Atrato als Subjekt mit Rechten bestimmt.
Entscheidungen wie diese bewegen sich in dieselbe Richtung wie die fortschrittlichen Schritte, die die Verfassungsgebende Versammlung von Montecristi in Ecuador gegangen ist. 2008 hat diese Versammlung eine Verfassung erarbeitet und verabschiedet, die die Rechte der Natur anerkennt – erstmals in der Rechtsgeschichte überhaupt wird die Natur als Rechtsträgerin definiert. Im Falle der Zerstörung wird ihr das Recht auf Wiederherstellung garantiert, ebenfalls ein einmaliger Vorgang in der Menschheitsgeschichte.
In der langen Geschichte des Rechts galt jede Ausweitung von Rechten vorher als undenkbar. Sogar das Prinzip des »Rechts auf Rechte« wurde nach einem langen politischen Kampf erstritten. Darum war auch die Befreiung der Natur aus ihrem Zustand als rechtsloses Subjekt oder reines Eigentumsobjekt nur möglich durch eine außerordentliche politische Kraftanstrengung. Leider blieb diese revolutionäre Neuheit bei den Regierungen Ecuadors seitdem ohne Echo.
Es geht doch darum: Statt die Trennung von Mensch und Natur aufrechtzuerhalten, braucht es eine Wiederbegegnung. Diese beginnt mit einer Ent-Vermarktung der Natur, sowie aller Gemeingüter, ohne aber ihre Verstaatlichung zu fordern. Wir wollen den gemeinschaftlichen Gebrauch und Kontrolle dieser Güter, gemeinschaftliche Beziehungen zur Natur und uns sowohl von den Abgründen des Marktes wie von denen des Staates befreien.
Die Wirtschaft und ihre Objekte müssen sich den natürlichen Gesetzen unterordnen, um so die Qualität des menschlichen Lebens sicher zu stellen. Als Teil einer »Großen Transformation«, wie es 1944 der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Karl Polanyi postulierte, müssen wir die vorherrschende Religion von Wirtschaftswachstum und unaufhaltsamen Akkumulation materieller Güter überwinden, die den Kapitalismus nährt. Ein Leben außerhalb der utilitaristischen und anthropozentrischen Begrenzungen der Modernität muss vorstellbar werden. Das beinhaltet auch den Fetisch von »Entwicklung« und »Fortschritt« zu entmystifizieren.
Um all das zu erreichen gilt es in einer neuen Wirtschaft die Suffizienz ganz vorne anzustellen. Jede Ausweitung der Produktion muss im Dienste der Reproduktion des Lebens stehen. Ein Ziel, von dem sich die Ökonomie nie hätte entfernen dürfen. Eine Ausweitung, die die Kreisläufe der Natur immer respektiert, statt auf noch mehr Effizienz und unkontrollierten Wettbewerb für die Sättigung eines scheinbar unbegrenzten und mörderischen Konsumismus zu setzen. Weitere Grundpfeiler dieser neuen Ökonomie sind die Gleichheit von Einkommen und Reichtum. Wir können hier ein Prinzip aufstellen: Die Privilegierten in Ober- und Mittelschicht sollen mit weniger auskommen, bis wir alle in Würde und Harmonie leben.
Übersetzung/Redaktion: Benjamin BeutlerIn der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
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