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Der Staat als Gefährder
Grundrechtereport kritisiert behördliche Rechtsverletzungen bei G20, kurdischen Organisationen und im Mittelmeer
Wie ist es um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Deutschland bestellt? Mit Blick auf eine jüngst veröffentlichte Mitteilung der Roten Hilfe nicht besonders gut: Am Abend des 25. April sollen Polizisten in Leipzig eine Gruppe von linken Jugendlichen beim Sprayen erwischt haben. Laut der Solidaritätsorganisation reagierten die Beamten mit Gewalt. Unter Bedrohungen und Beleidigungen habe man die Jugendlichen »in Bauch, die Rippen und auf den Kopf geschlagen«. Einem »gefesselten, wehrlosen Genossen« seien dann »Tascheninhalt, Geldscheine und ein Feuerzeug in den Mund gestopft« worden, dazu die Rufe »Friss, Friss, Friss«. Polizeisprecher Andreas Loepki erklärte gegenüber der »LVZ«, dass gegen mehrere Polizeibeamte strafrechtlich ermittelt werde. Die Anwältin eines der Jugendlichen hatte sich an die Beamten gewandt.
Die Gefahr, die für Bürger von der Polizei ausgehen kann, nimmt auch im diesjährigen Grundrechtereport wieder einen großen Stellenwert ein. Am Dienstag wurde in Karlsruhe das 240-seitige Papier der Öffentlichkeit vorgestellt. Acht Bürger- und Menschenrechtsorganistionen geben den Report heraus, darunter die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Pro Asyl und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein. In 45 Beiträgen besprechen Juristen und Experten die Grundrechtsverletzungen, die sich aus ihrer Sicht im vergangenen Jahr ereignet haben.
Die Herausgeber veröffentlichen damit den »wahren Verfassungsbericht«, wie es im Vorwort heißt. »Wer die Grundrechte und den Rechtsstaat immer wieder gefährdet, das ist der Staat mit seinen Institutionen«, teilen sie mit. Volker Beck, ehemaliger Abgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, wies bei der Präsentation auf die doppelte Funktion der Verfassung hin. »Die Freiheiten des Grundgesetzes sind Garantie und Verheißung zugleich«, erklärte der Politiker. »Eine Zivilgesellschaft muss stets darüber wachen und immer neu dafür kämpfen, dass die Grundrechte, in denen sich die Unantastbarkeit der Menschenwürde konkretisiert, gewahrt bleiben.«
Die nach den einzelnen Grundrechten aufgeschlüsselten Themenfelder sind divers. Im Bereich »Körperliche Unversehrtheit« stellt beispielsweise Heiner Busch fest, dass 2017 die Statistik der Todesschüsse von Beamten den größten Wert seit 1999 aufzeigt. Elke Steven analysiert im Bereich »Versammlungsfreiheit« die Rolle der Innenbehörden während der G20-Proteste im vergangenen Juli. Während dieser Tage sei es »immer wieder zu Gewalttätigkeiten von einzelnen Polizisten gegen Bürger, aber auch gegen Journalisten gekommen«, so die Soziologin.
Ihr Resümee: »Die Polizei zeigt, dass es in ihrer Macht steht, Versammlungen zu erlauben oder zu zerschlagen und zu desavouieren.« Mit einem Grundrecht habe das dann nichts mehr zu tun.
Peer Stolle geht im gleichen Themenfeld auf die Verschärfung des »Widerstandsparagrafen« ein, womit nun selbst etwa eine fehlende Kooperation bei Festnahmen zu harten Strafen führen kann. »Während Ermittlungen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt in der Regel folgenlos bleiben, werden angebliche Widerstandshandlungen von der Justiz selten hinterfragt und meist sanktioniert«, erklärt der Experte. »Das nun erweiterte Sonderrecht für Polizisten stärkt nicht nur diese Definitionsmacht, sondern beinhaltet für Bürger auch ein erhebliches Drohpotenzial.« Entsprechendes Verhalten kann fortan mit mindestens drei, in »besonders schweren Fällen« mit sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Rechtsanwalt Lukas Theune beschäftigt sich wiederum mit dem verschärften Symbolverbot kurdischer Organisationen. Das sich auf die PKK beziehende Verbot wurde mit einem Runderlass des Innenministeriums vom März 2017 erheblich erweitert. 33 Symbole fallen nun darunter, davon neun neue. Die hinzugefügten Organisationen sind zwar wie die syrisch-kurdische Partei PYD legal in Deutschland. »In der Praxis werden seit Erlass des Rundschreibens jedoch jegliche öffentlichen Auftritte mit Fahnen der Symbole Rojavas, der YXK oder anderer kurdischer Vereine kriminalisiert.« Betroffen seien »insbesondere Versammlungen«, so Theune.
Auch das bayerische Polizeiaufgabengesetz wird von den Grundrechtlern kritisiert. »Die Wahrscheinlichkeit einer Schutzgutverletzung reicht aus«, beschreibt Yunus Ziyal in dem Themenfeld »Rechtsstaat« das umstrittene Konzept der »drohenden« Gefährdung. »Man entledigt sich damit des bundesweiten Grundsatzes: präventives Polizeihandeln erst bei Gefahr.«
Maren Leifker und Christine Meissler setzen sich im Bereich »Meinungsfreiheit« mit dem Verbot der Online-Plattform »linksunten.indymedia« vom August 2017 auseinander. Sie erläutern, wie auf fragwürdiger Basis aus dem Medienprojekt ein Verein gemacht wurde, um die staatliche Verfolgung rechtfertigen zu können. »Die Kriterien ›gemeinsamer Zweck‹ und ›organisierte Willensbildung‹ lassen sich bei offenen Medienangeboten wie indymedia nur schwer konstruieren«, erklären die Autoren. »Um gegen einzelne strafbare Äußerungen auf linksunten.indymedia vorzugehen, hätte es mildere Mittel gegeben als ein Verbot.«
Weitere Beiträge behandeln unter anderem die Vorratsdatenspeicherung, den Einsatz des »Staatstrojaners«, den Zugriff der Nachrichtendienste auf biometrische Daten, den Umgang mit Seenotrettern, das »Gefährder«-Konzept und die Kriminalisierung von Medizinern durch den Paragrafen 219a.
Seit 1997 wird der Grundrechtereport veröffentlicht, in der Regel um den Jahrestag der Verfassung herum.
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