Mehr Rechte für Fluggäste
Auch bei Verspätungen im Ausland gelten EU-Regeln
Luxemburg. Fluggäste haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch bei Verspätungen von Anschlussflügen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigungen. Zwischenlandungen in Staaten außerhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer Buchung waren und der Abflugsort sich innerhalb der EU befand, urteilten die Richter am Donnerstag. Flugreisende können auf mehr Entschädigung hoffen.
Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Deutschland. Die Klägerin hatte einen Flug mit einer marokkanischen Airline von Berlin nach Casablanca und von dort nach Agadir gebucht. In Casablanca durfte sie ihren Anschlussflug nicht antreten, weil ihr Platz vergeben worden war. Sie erreichte Agadir mit vier Stunden Verspätung. Nach EU-Recht hätte sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die marokkanische Airline argumentierte, dass es sich um einen innermarokkanischen Flug handelte und Ansprüche nicht gälten. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.