Krankenkassen: Ab 2019 wieder Parität

Werktätige werden bei Beiträgen entlastet

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Berlin. Die mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich auf eine Milliarden-Entlastung im kommenden Jahr einstellen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, der ein zentrales Vorhaben der Großen Koalition umsetzt. Damit sollen ab 1. Januar 2019 auch die jetzt von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags bedeutet laut Gesundheitsministerium, dass Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge zahlen müssen. Bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto sind es 15 Euro. Profitieren sollen auch Selbstständige mit geringen Einnahmen. Für sie soll der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert werden. Insgesamt sollen die Beitragszahler um acht Milliarden Euro entlastet werden.

Das Gesetz wurde als besonders eilbedürftig erklärt und kommt jetzt in den Bundestag. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge, die Kassen für sich festlegen können, schultern die Mitglieder bisher allein. Sie liegen aktuell bei durchschnittlich 1,0 Prozent.

In den Koalitionsverhandlungen hatte die SPD darauf gedrungen, dass Unternehmen und Beschäftigte insgesamt wieder gleich herangezogen werden. Zuungunsten der Arbeitnehmer aufgeweicht worden war die traditionelle Parität schon vor 13 Jahren. Von 2005 bis 2014 mussten sie einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zahlen - das sollte damals die Arbeitgeber entlasten. Angesichts der guten Finanzlage der Kassen gebe es nun Spielraum für Entlastungen, argumentiert die Regierung.

Die Wirtschaft protestiert gegen die zusätzliche Belastung. Die Arbeitgeberverbände (BDA) sprachen von einem »Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung«. Die Verbraucherzentralen begrüßten dagegen die geplante Entlastung.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass gesetzliche Kassen mit besonders großem Finanzpolster Reserven abbauen müssen. Eine solche Verpflichtung soll erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Sie wird zudem an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist. dpa/nd

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