Antrag zu geschiedenen Ostfrauen erfolgreich
Bremerhaven. In der DDR geschiedene Frauen können wieder auf eine bessere Altersrente hoffen. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen nahm am Freitag in Bremerhaven einen gemeinsamen Antrag von Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Bremen an, der unter anderem ein staatliches Entschädigungsmodell für Betroffene empfiehlt. Der Antrag wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Er hat noch Relevanz für etwa 300 000 Frauen. Anders als im Westen kannte das DDR-Recht keinen Versorgungsausgleich im Fall einer Scheidung. Er galt im Osten erst für Scheidungen ab dem Jahr 1992. Im Rentenüberleitungsgesetz wurde das Problem für Frauen mit einem früheren Scheidungstermin nicht geregelt. Das ist ein Grund, weshalb Betroffene heute meist sehr geringe Renten beziehen. Selbst die Vereinten Nationen hatten das angeprangert. dpa/nd
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