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Holocaustleugnerin erneut zu Haftstrafe verurteilt

89-Jährige sitzt bereits im Gefängnis / Oberlandesgericht Hamm bestätigt Vorinstanz

  • Lesedauer: 2 Min.

Hamm. Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck muss eine weitere Strafe im Gefängnis verbüßen. Das Oberlandesgericht (OLG) im nordrhein-westfälischen Hamm wies nach eigenen Angaben vom Montag die Revision der Rechtsextremistin gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück, die sie wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig, der Rechtsweg ausgeschöpft.

Haverbeck ist eine Symbolfigur in der rechtsextremen Szene, sie leugnet immer wieder öffentlich den Holocaust. Sie verbüßt schon seit einigen Wochen eine zweijährige Haftstrafe, die nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Celle rechtskräftig wurde. Dies war das erste Mal, dass sie nach etlichen Geld- und Bewährungsstrafen tatsächlich ins Gefängnis musste.

Das OLG Hamm bestätigte ein Urteil des Landgerichts Detmold, das Haverbeck im November 2017 wegen der Verbreitung von Aufsätzen verurteilt hatte, die sie bei verschiedenen Gelegenheiten per Internet, Post und in Gerichtssälen verteilt hatte. In diesen behauptete sie, dass es den Holocaust nicht gab und dass es sich bei dem Vernichtungslager Auschwitz um ein Arbeitslager handelte.

Haverbeck leugne dabei in Form sogenannter Tatsachenbehauptungen »geschichtlich erwiesene Tatsachen« und könne sich daher nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen, erklärte das OLG in seinem bereits am 30. Mai erfolgten Beschluss, der aber erst am Montag veröffentlicht wurde. Die Schriften seien geeignet, »den öffentlichen Frieden zu stören«. Rechtsfehler habe es bei dem angefochtenen Urteil der Vorinstanz nicht gegeben.

Über das weitere Vorgehen bei der Strafvollstreckung entscheidet die für ihren Fall zuständige Strafvollstreckungskammer. Sie muss nun entscheiden, ob Haverbeck beide Haftstrafen nacheinander verbüßen muss oder ob diese zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden. AFP/nd

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