Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Urteil: Flugreisende müssen Zugverspätung einkalkulieren
Reiserecht
Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen. Die Kläger seien schlicht zu spät losgefahren, so ein Amtsgerichts-Urteil.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090830.urteil-flugreisende-muessen-zugverspaetung-einkalkulieren.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.