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Urteil: Flugreisende müssen Zugverspätung einkalkulieren

Reiserecht

Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen. Die Kläger seien schlicht zu spät losgefahren, so ein Amtsgerichts-Urteil.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090830.urteil-flugreisende-muessen-zugverspaetung-einkalkulieren.html

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