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Für die BAföG-Rückzahlung maximal 20 Jahre Zeit
Was Studenten wissen sollten: das BAföG (Teil 2)
Im zweiten Teil unserer Studentenserie über das BAföG geht es u.a. um das zu berücksichtigende Einkommen der Auszubildenden, inwieweit Vermögen des BAföG-Empfängers angerechnet wird, um Rückzahlungsmodalitäten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090834.fuer-die-bafoeg-rueckzahlung-maximal-jahre-zeit.html
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