• Politik
  • Kriminalisierung von Antifaschismus

Wenn die AfD »die Antifa« verbieten will

Abgeordnete der Rechtsaußenpartei bewerten antifaschistsche Gruppen als »terroristische Vereinigung«

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 4 Min.

Wenn es um die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner geht, dann spart die AfD selten mit großen Worten und Ankündigungen, selbst wenn der Feind nicht klar auszumachen ist. In Potsdam trafen sich zu Wochenbeginn Abgeordnete der Rechtsaußenpartei aus mehreren Landtagen zu einem interfraktionellen Treffen. Ihre Forderung? Nicht weniger als ein Verbot »der Antifa«.

Wer das genau ist und wen sie konkret verbieten wollen, darüber geben die fünf Politiker, die allesamt in den Parlamentarischen Kontrollgremien verschiedener Landtage arbeiten, in ihrer Abschlusserklärung keine genaue Auskunft. Wohl aber wissen die Abgeordneten, unter ihnen etwa die Brandenburger AfD-Politikerin Christina Schade, für was diese sogenannte Antifa alles verantwortlich sein soll.

Diese trage »Hass, Gewalt und Zerstörung mitten in unser demokratisches Gemeinwesen« und liefere sich Straßenschlachten mit der Polizei, wie etwa während des G20-Gipfels zu sehen gewesen sein soll. Die Aufarbeitung dieses Themenkomplexes dürfe »in den Parlamentarischen Kontrollgremien« kein Schattendasein mehr führen. Was die Erklärung nicht verrät: Zu den Ereignissen in Hamburg arbeitet ein 19-köpfiger Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Die AfD ist darin übrigens mit zwei Abgeordneten vertreten.

Auch gehe »die Antifa« mit »offenem und verdecktem Terror« gegen Andersdenkende vor, so etwa auch gegen AfD-Vertreter. Als Beispiel benennen die Abgeordneten eine von der »Antifa« in Umlauf gebrachte Broschüre, die sich gegen den geplanten Bundesparteitag der Rechtsaußenpartei Ende Juni in Augsburg richtet. In dieser würde »erstmals offen zu Attentaten und Gewaltakten, zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen« aufgerufen, nicht nur gegen AfD-Politiker, sondern auch die Polizei. Selbst Hotels und Veranstalter würden bedroht.

Auch hier lohnt ein Blick auf die Details: Während etwa das Steigenberger-Hotelkette gehörende Haus »Drei Mohren« aufgrund von generellen Sicherheitsbedenken keine AfD-Vertreter beherbergen will, liegt der Fall bei einer Absage des »Holiday Inn Express« völlig anders: Das Hotel hat eine Liste von elf Spitzenfunktionären der Partei erstellt, die auf keinen Fall aufgenommen werden sollen. Es gebe keinen grundsätzlichen Bann für AfD-Mitglieder, wohl aber gegen einzelne Funktionäre, die in der Vergangenheit durch diskriminierende Aussagen aufgefallen sind. Betroffen von der Ausladung sind unter anderem Parteichef Alexander Gauland und Fraktionschefin Alice Weidel.

Die von den AfD-Vertretern angesprochene Broschüre anlässlich des Bundesparteitags ist auch im Internet abrufbar. Unter dem Titel »Augsburg für Krawalltouristen« wird zu Protesten und militanten Aktionen aufgerufen. Die unbekannten Autoren der Broschüre und Website geben in der autonomen Szene teilweise seit Jahrzehnten bekannte Anleitungen wieder, wie sich Farbbomben basteln, aber auch Autos anzünden lassen. Dass Letzteres mittels im Baumarkt erhältlicher Grillanzünder möglich ist, stand allerdings mittlerweile in jeder Boulevardzeitung.

Für die AfD-Politiker reicht das dennoch aus, festzustellen, dass »die Antifa« alle Merkmale einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch erfülle, weshalb ihre Strukturen zerschlagen und ihr die Finanzierung durch Steuergelder entzogen werden müsse.

Doch wäre solch ein Verbot überhaupt durchsetzbar? Die Antwort auf genau diese Frage war im April dieses Jahres in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nachzulesen und lautet wenig überraschend: nein, natürlich nicht.

Den Grund hätten sich auch die AfD-Politiker vielleicht denken können. Laut Bundestag gibt es »die Antifa« nicht im Sinne »einer einheitlichen, bundesweiten Organisation«, sondern bezeichne viel mehr eine »nicht scharf umrissene Szene mit allenfalls einzelnen, dann mutmaßlich vornehmlich lokal begrenzten Gruppierungen«.

Auch ob eine Organisation, die sich selbst als antifaschistisch definiert, strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, könne nicht pauschal und generalisierend beantwortet werden, heißt es in dem Gutachten. Darüber müssten im Einzelfall die Ermittlungsbehörden entscheiden. Grund zur Einstufung einer Antifa-Gruppe als terroristische Vereinigung habe es laut des Wissenschaftlichen Dienstes bisher noch nicht gegeben.

Auch zur staatlichen Finanzierung gibt das Gutachten Auskunft: Zwar seien in der Vergangenheit auch lokale antifaschistische Gruppen im Rahmen des Bundesprogramms »Demokratie leben« gefördert wurden, doch diese würden aus »staatlicher Sicht nicht einem kriminellen Betätigungsfeld« zugerechnet.

Der Journalist Moritz Tschermak fasste am Dienstag die Absurdität der AfD-Forderung nach einem Verbot »der Antifa« zusammen: »Es gibt Antifaschistinnen und Antifaschisten. Und die haben verschiedenste Hintergründe: einen bürgerlichen, einen kirchlichen, einen autonomen, einen anarchistischen, einen radikalen. Manche von ihnen akzeptieren Gewalt, manche wenden sie an, manche sind komplett gegen Gewalt«, schreibt Tschermak auf bildblog.de.

So viel Differenzierung gelang in der Berichterstattung längst nicht allen, kritisiert er. Sowohl der MDR als auch die Thüringer Allgemeine übernahmen die AfD-Botschaft auf Grundlage einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes. »Wenigstens das müssten Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten doch hinbekommen: Kurz mal überlegen, ob das, was eine Partei fordert, zumindest ansatzweise Sinn macht«.

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