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Schutz vor Kettenbefristungen

Karlsruhe bestätigt Verbot mehrfacher Befristungen ohne Grund

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verbot mehrfacher sachgrundlos befristeter Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber grundsätzlich bestätigt. Die »Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform« trage der Pflicht des Staats zum Schutz der Beschäftigten und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Beschäftigung sehr lange zurückliege, ganz anders oder sehr kurz gewesen sei. Als Beispiel nannte das Gericht Jobs während der Schul- oder Studienzeit. Es verwarf zugleich eine Auslegung des strittigen Paragrafen im Teilzeit- und Befristungsgesetz durch das Bundesarbeitsgericht, wonach eine wiederholte sachgrundlose Befristung immer dann gestattet sei, wenn dazwischen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liege. Der Gesetzgeber habe sich erkennbar gegen eine solche Frist entschieden. AFP/nd

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