Endlich auf dem Weg

Peter Nowak über einen Beschluss der Justizminister zur Rente für arbeitende Gefangene

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.

Es sind nur zwei Sätze, die vielleicht verhindern könnten, dass Tausende Menschen im Alter in Armut leben müssen. »Auf Initiative von Berlin hat die Justizministerkonferenz am 07.06.2018 beschlossen, dass die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist«, heißt es in einer Mitteilung des Berliner Justizsenats. Die Nachricht ging unter, dabei enthält sie eine kleine Sensation: Immerhin bekunden die Länderminister damit die Absicht, ein seit 41 Jahren verschlepptes Vorhaben umzusetzen. Seit 1977 steht zu Recht im Strafvollzugsgesetz die Forderung, arbeitende Gefangene in das Rentenversicherungssystem zu integrieren. Die Angleichung der Lebensverhältnisse »hinter Mauern« mit denen »draußen« gehört zum Kern des Resozialisierungsprinzips.

Das Argument für den Ausschluss war bislang das fehlende Geld. Doch der eigentliche Grund liegt darin, dass Gefangene keine Lobby haben. So wurde von der Politik akzeptiert, dass sie in Altersarmut leben müssen, auch wenn sie im Gefängnis jahrelang zu Niedriglöhnen gearbeitet haben. Einen Mindestlohn bekommen sie bis heute nicht. Auch das Recht auf eine gewerkschaftliche Organisierung wird ihnen abgesprochen. Deswegen wird die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft bis heute nicht anerkannt. Sie hat neben dem Mindestlohn auch den Einbezug in die Rentenversicherung wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Viele Organisationen der Straffälligenhilfe unterstützen diese Forderungen seit Jahrzehnten. »Wo bleibt die Koalitionsfreiheit?«, fragt der Sprecher der Solidaritätsgruppen, Marco Bras dos Santos, die der Gefangenengewerkschaft zur Seite stehen. Dann könnten die arbeitenden Gefangenen notfalls mit einem Arbeitskampf dafür sorgen, dass die Absichtserklärung zu für sie akzeptablen Bedingungen umgesetzt wird. Denn noch sind weder die Rentenhöhe noch der Termin für die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung klar. Das kritisiert auch Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, das sich seit Jahren für dieses Anliegen einsetzt. Die Bundesregierung sei jetzt gefordert, schnellstmöglich das entsprechende Gesetz zu erlassen.

Rabe fordert, dass der Mindestlohn als Bemessungsgrundlage für die Rentenhöhe herangezogen werden müsse. Das zeigt auch, wie notwendig weiterhin eine solidarische Öffentlichkeit ist. Und warum sollten nicht auch die Gefangenen entschädigt werden, die in Altersarmut leben müssen, weil die Politik ein Gesetz seit vier Jahrzehnten verschleppt hat, das genau dies verhindern sollte? Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Warum soll es nicht auch einen Rechtsanspruch für Gefangene auf Mindestlohn und Rente für ihre Arbeit geben?

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