Kein Waffenschein
Gericht: »Reichsbürger« sind unzuverlässig
Gießen. Anhänger der »Reichsbürger«-Szene dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen keinen Waffenschein haben. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, »gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde«, so das Gericht am Dienstag. Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien »grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen«.
Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem selbst ernannten »Reichsbürger« waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Der Antragsteller verstehe sich nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die Entscheidung des Gerichts habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
»Reichsbürger« erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oft, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12 600 Anhängern aus. Bei einigen sieht er eine »erhebliche Gewaltbereitschaft«. Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern in der rechtsextremen Szene aktiv. dpa/nd
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