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Sachsen beschließt eigenen Abschiebeknast
CDU, SPD und AfD stimmen für Gesetz, wonach Asylsuchende bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden dürfen
Dresden. Der sächsische Landtag hat den Weg für den in Dresden geplanten Abschiebeknast freigemacht. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Fraktionen von CDU, SPD und AfD für den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf. Die Fraktionen der LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen votierten am Mittwochabend im Landtag dagegen. Damit könnte die Einrichtung wie vorgesehen noch im Sommer in Betrieb gehen. Einen genauen Termin gebe es aber noch nicht, teilte das sächsische Innenministerium am Donnerstag mit.
Das sächsische Kabinett hatte der Einrichtung der Abschiebehaft unter Federführung des damaligen Innenministers Markus Ulbig (CDU) bereits im September 2017 zugestimmt. Die Anstalt entsteht für 9,72 Millionen Euro an der Hamburger Straße in Dresden. Knapp 60 Plätze für Haft und Gewahrsam sind vorgesehen. Für Familien und Minderjährige soll es abgetrennte Bereiche geben.
In Sachsen leben dem Innenministerium zufolge derzeit rund 11.700 Ausreisepflichtige. Die meisten von ihnen stammen aus Indien, Pakistan, Tunesien und Marokko.
Laut »Abschiebungshaftvollzugsgesetz« können ausreisepflichtige Personen nach dem Entscheid eines Richters bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden, die Abschiebehaft kann Monate dauern. Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Betroffene vor ihrer Abschiebung untertauchen oder einzelne Familienmitglieder verstecken, um der »Rückführung« zu entgehen.
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Das neue Gesetz hatten unter anderem der sächsische Flüchtlingsrat scharf kritisiert. Befürchtet wird etwa ein mangelhafter Zugang zu rechtlichem Beistand und Beeinträchtigungen der psychischen wie physischen Gesundheit der betroffenen Inhaftierten.
Die LINKEN-Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik, Juliane Nagel, bezeichnete das Gesetz in der Debatte am Mittwoch als »inhumanen Unfug« und »großen politischen Fehler«. »Vergessen wir nie: Es geht hier um Menschen, die nichts getan haben außer in der reichen Bundesrepublik Schutz zu suchen«, so Nagel.
Freiheitsentzug sei einer der schwersten Grundrechtseingriffe, der krank mache. Nagel verwies auf Zahlen der Antirassistischen Initiative Berlin, wonach es in den letzten 25 Jahren 79 Suizide und 743 Selbstverletzungen von Flüchtlingen in Gefangenschaft, vor allem in Abschiebehaft gegeben hat. »Erst kürzlich hat sich in Büren, wo auch Sachsen Abschiebehaft vollziehen lässt, ein 41-jähriger Mann getötet. Er war psychisch labil, laut Facharzt nicht reisefähig, ein Amtsarzt korrigierte die Diagnose.«
Die Grünen-Abgeordnete Petra Zais sprach von einem »massiven Grundrechtseingriff«. »Mit dem Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz schafft die Staatsregierung die Grundlage für gravierende Eingriffe in die Freiheitsrechte und unterschreitet dabei sogar die für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte geltenden Grundsätze«, warnte Zais. Geflüchtete Menschen seien, selbst wenn sie einer vollziehbaren Ausreisepflicht unterliegen, keine Menschen zweiter Klasse, »in deren Grundrechte der Staat beliebig eingreifen kann.« Agenturen/nd
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