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Zehn Zwangsräumungen pro Tag

Vermieter werfen Mieter seltener auf die Straße, ziehen ihre Klagen aber häufiger durch

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 4 Min.

Cecilia A., Yaser O. und ihr Sohn Elyas haben noch einmal Glück gehabt. Ihr Vermieter zog seine Räumungsklage zurück. Geholfen haben der jungen Familie aus Kreuzberg mit Sicherheit die Proteste ihrer Nachbarn, die noch vor dem Tag der Gerichtsverhandlung am 26. Juni mit einer Kundgebung gegen den Rauswurfdemonstrierten. Für Pemba B. bedeuteten die Proteste von Unterstützern nur einen kleinen Aufschub: Am 22. Mai verhinderten Blockaden die für diesen Tag angesetzte Räumung. Eine Woche später kamen die Staatsvertreter jedoch unangekündigt wieder und setzten die Räumung durch.

Zwangsräumungen sind in Berlin keine Seltenheit, von den meisten erfährt die Öffentlichkeit jedoch nichts. 4598 Räumungsklagen reichten Vermieter im vergangenen Jahr bei den Gerichten ein. Das geht aus aktuellen Zahlen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hervor, die »nd« vorliegen. Doch nicht alle Klagen führen auch zu Räumungen. 2017 landeten nur 3611, also knapp 79 Prozent, beim Gerichtsvollzieher. Das wären etwa zehn Zwangsräumungen pro Tag in der Hauptstadt. Schaut man sich die Zahlen der vergangenen Jahre an, sind zwei Trends erkennbar: Sowohl die Anzahl der Klagen als auch jene der Fälle, bei denen schließlich der Gerichtsvollzieher beauftragt wird, sind deutlich gesunken. Aber: Immer weniger Klagen werden zurückgezogen.

Jährlich über 3.000 geplante Zwangsräumungen in Berlin

Berlinweite Statistiken über die Zahl von Zwangsräumungen oder Räumungsklagen werden nicht geführt. In unregelmäßigen Abständen fragen Abgeordnete die Informationen bei der zuständigen Sozialverwaltung ab, die diese dann von den Bezirken einholt. Wie viele Menschen tatsächlich per Räumungsklage aus ihren Wohnungen ausziehen müssen, lässt sich dadurch nur annäherungsweise feststellen. Und auch die vorhandenen Daten sind meist unvollständig. Aus den Antworten zu den Schriftlichen Anfragen ist zu erkennen: 2009 lagen den Sozialämtern 9072 Räumungsklagen auf Herausgabe privaten Wohnraums auf dem Tisch. 2010 stieg die Zahl auf 9934 an. Von 2011 und 2012 sind keine entsprechenden Daten verfügbar, spätestens ab 2013 ging es abwärts. Die Zahl der Räumungsmitteilungen stieg von 2009 (5021 Fälle) bis 2012 (8852 Fälle), um anschließend ebenfalls zu sinken. 24 Räumungstermine pro Tag waren den Angaben zufolge 2012 angesetzt - mehr als doppelt so viele wie heute. Räumungsmitteilungen werden von Gerichtsvollziehern erbracht. Diese melden den Sozialämtern allerdings nur jene angesetzten Räumungen, bei denen sie von einer drohenden Obdachlosigkeit der Bewohner ausgehen. Über vollzogene Räumungen gibt es keine Mitteilungen.

Für Mieter sind das erfreuliche Zahlen. Doch noch ein zweiter Trend lässt sich ablesen: Immer häufiger landen Räumungsklagen, denen stattgegeben wurde, auch beim Gerichtsvollzieher. Waren es 2009 noch lediglich 55 Prozent, waren es 2017 knapp 79 Prozent.

Der Stadtsoziologe Andrej Holm, der 2014 zusammen mit seinen Kolleginnen Laura Berner und Inga Jensen erstmals eine Untersuchung über Zwangsräumungen in Berlin veröffentlichte, erklärt den Trend so: »Zum Zeitpunkt der Untersuchung gab es viele Vermieter, die eine Räumungsklage als ›erzieherische Maßnahme‹ angesehen haben.« Die aktuellen Zahlen zeigten: »Räumungsklagen heute haben vor allem die Räumung zum Ziel.« Holm führt das auf die gestiegenen Ertragserwartungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt zurück. »Die Entmietung ist das eigentliche Ziel, denn nur so können höhere Neuvermietungsmieten oder Höchstpreise bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen erzielt werden.«

In fünf Jahren von 24 Räumungen pro Tag auf zehn - die Zahlen müssen eher als Trend gelesen werden. Zum einen sind die vorhandenen Daten unvollständig. Beispielsweise fehlt bis 2016 ein Teil der Räumungsmitteilungen der Gerichtsvollzieher aus Neukölln. Dort wurde die Praxis aber mittlerweile geändert, sodass die Angaben für 2017 denen der anderen Bezirke entsprechen. Aus Marzahn-Hellersdorf liegen der Senatsverwaltung für 2017 bisher keine Angaben vor. Und für alle Bezirke gilt: Nur Klagen, die wegen Mietrückstands eingereicht werden, werden überhaupt erfasst - weil nur diese erfasst werden müssen.

Holm geht davon aus, dass immer häufiger auch aus anderen Gründen geräumt wird. Das kann Eigenbedarf sein, also wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will. Oder mögliche Vergehen von Mietern wie unerlaubte Untervermietung. Diese Fälle tauchen nicht in der Statistik auf.

Hinzu kommt: »In einer unbekannten Zahl von Fällen ziehen die Beklagten vor dem eigentlichen Räumungstermin aus - sodass keine Räumungsmitteilung entsteht«, stellt Holm fest.

Cecilia A. wurde unerlaubte Untervermietung vorgeworfen. Sie lebte in einer Wohngemeinschaft mit einer Freundin, beide waren Hauptmieterinnen. Als Cecilia A. Yaser O. kennenlernte und sie schließlich ein Kind erwarteten, zog die Freundin aus. Nach Rücksprache mit dem Mieterverein meldete Cecilia A. dem Vermieter ein »berechtigtes Interesse«, den Vater ihres Kindes bei sich einziehen zu lassen. Das wollte der Vermieter nicht - und klagte auf Räumung. Nach Protesten in der Nachbarschaft zog er sie noch vor Beginn der Gerichtsverhandlung zurück.

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