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- »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte«
Arm versteift, schwer gemacht
Johanna Treblin über den Widerstand gegen Polizisten
Hat er oder hat er nicht? Nimmt die Polizei Demonstranten fest, dann wirft sie ihnen häufig gleich eine Reihe von Vergehen vor. Darunter ist auch meist der »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte«. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, müssen die Richter aller Beteiligten Zeit damit vertun, herauszufinden, ob ein Demonstrant möglicherweise seinen Arm versteift hat, damit es der Polizei schwerer fällt, ihn abzuführen. Oder ob sich ein Demonstrant, der weggetragen wurde, absichtlich schwer macht. Man kann sich vorstellen, dass es nahezu unmöglich ist, das nachträglich mit Sicherheit zu ermitteln. Richter tendieren in diesen Fällen dazu, den Polizisten zu glauben.
Nun ist die Praxis nicht neu. Das Strafmaß wurde aber erhöht. Eine Geldstrafe kommt gar nicht mehr in Betracht. Außerdem gilt es jetzt schon als »besonders schwerer Fall« des Widerstands, »eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug« lediglich bei sich zu führen. Darunter kann alles Mögliche fallen. Dann sind bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich.
Das ist ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Ein Tatbestand, der so schwer zu beweisen ist, lässt sich schnell mal formulieren. Dass darauf nun bis zu fünf Jahre Haft drohen, wird mehr Menschen davon abschrecken, sich überhaupt an Demonstrationen zu beteiligen, wo sie möglicherweise in der Menge ohne eigenes Zutun gegen einen Polizisten gedrängt werden. Und schon haben sie eine Klage am Hals. Das werden sich weniger Hartgesottene nun zweimal überlegen.
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