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- Urteil im NSU-Prozess
Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt
Oberlandesgericht München stellte die besondere Schwere der Schuld der Hauptangeklagten im NSU-Prozess fest / LINKE-Politikerin Pau fordert weitere Aufklärung
München. Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige am Mittwoch des zehnfachen Mordes schuldig. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet.
Mit dem historischen Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU). Zschäpes Vertrauensanwälte hatten eine Haftstrafe von unter zehn Jahren gefordert. Ihre ursprünglichen drei Verteidiger hatten sogar ihre sofortige Freilassung beantragt, weil die Haftstrafe für die Brandstiftung mit der Untersuchungshaft schon abgegolten sei. So verwundert es nicht, dass Verteidiger Wolfgang Heer ankündigte, Revision einzulegen. »Die Verurteilung Frau Zschäpes wegen Mittäterschaft an den von Böhnhardt und Mundlos begangenen Morden und Raubstraftaten ist nicht tragfähig begründbar«, so Heer.
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Der Prozess war ein Indizienprozess. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe »alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt«. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil.
Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben ist als Waffenbeschaffer für den »Nationalsozialistischen Untergrund« zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach Wohlleben am Mittwoch der Beihilfe zum Mord schuldig. Das Oberlandesgericht München blieb damit hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück, die für den als NSU-Helfer Angeklagten zwölf Jahre gefordert hatte.
Der NSU-Helfer Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht München sprach G. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert.
Der Mitangeklagte André E. erhielt zwei Jahre und sechs Monate. Das Oberlandesgericht München sprach E. am Mittwoch allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Es verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Damit blieb das Gericht deutlich hinter den Forderung der Anwaltschaft nach zwölf Jahren Haft zurück.
Carsten S. wurde zu drei Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht wandt bei ihm das Jugendstrafrecht an, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem »Nationalsozialistischen Untergrund« die »Ceska«-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen erschossen. Damit folgte das Gericht der Anklage. Diese hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert - und dabei die Aufklärungshilfe und das Schuldeingeständnis von Carsten S. positiv gewertet.
Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag äußerte sich kurz nach der Urteilsbekanntgabe: »Es darf keinen Schlussstrich geben«, sagte er. Er übt scharfe Kritik am Verfassungsschutz. Dieser sei »seinem Namen nicht gerecht geworden«. Durch das massenhafte Schreddern von Akten und die unklare Rolle von V-Leuten war er »eher Teil des Problems als Teil der Lösung«, so Hofreiter. Auch wenn heute das Urteil gefallen ist, brauche es zukünftig weitere Aufklärungsarbeit. Gerade da das »Unterstützerumfeld des NSU immer noch vorhanden« sei.
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Auch LINKEN-Politikerin Petra Pau forderte, dass die Aufarbeitung weitergehen müsse. »Das Unterstützernetzwerk wurde meines Erachtens nicht aufgeklärt. Ich erwarte, dass die Bundesanwaltschaft sich dem weiter annimmt.« Auch das Aufklärunsgversprechen, das die Kanzlerin den Angehörigen der NSU-Opfer gegeben habe, sei bislang nicht eingelöst worden. »Das ist nicht nur Aufgabe des Gerichts, sondern auch der Politik und der Öffentlichkeit.« Das Vernichtungsmoratorium für die den NSU betreffenden Akten müsse weiter aufrecht erhalten werden.
Das Bündnis gegen Naziterror&Rassismus »Kein Schlussstrich« twitterte zum Urteil: »Der Schlussstrich den man hier versucht zu ziehen, wird von uns nicht gezogen! #keinschlussstrich.«
Auch für die Hinterbliebenen und ihre Anwälte ist das Kapitel NSU mit dem Ende des Prozesses in München noch nicht geschlossen. Sie gingen einen Tag vor der Urteilsverkündung auf einer Pressekonferenz mit der Prozessführung, der Bundesstaatsanwaltschaft und den Behörden hart ins Gericht. Agenturen/nd
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