Ex-Leibwächter von Bin Laden abgeschoben

Gericht sieht Foltergefahr

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Berlin. Der trotz eines Verbots nach Tunesien abgeschobene Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden will seine Rückkehr nach Deutschland erreichen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Freitag sagte, habe Sami A. einen Eilantrag eingereicht, der darauf abziele, nach Deutschland zurückgeholt zu werden. Die dafür zuständige Kammer wollte demnach noch im Laufe des Tages über den Antrag entscheiden.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Abschiebeverbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Das für die Abschiebung zuständige NRW-Flüchtlingsministerium erklärte, es habe keine Kenntnis von dem Abschiebeverbot gehabt.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor auf die Frage, ob der Gefährder womöglich nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, gesagt, dies sei »tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts«. dpa/nd

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