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  • Sächsisches Polizeigesetz

Gefahrenlage ganz nach Gutdünken

Landespolizei sieht 61 vermeintlich »verrufene« Orte in Sachsen

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Platz vor dem »Eine-Welt-Laden« in Freiberg gilt als »gefährlicher Ort«, ebenso das Gebiet um zwei Spielotheken in Schwarzenberg, der Vorplatz eines Discounters in Burgstädt und die gesamte historische Altstadt von Görlitz. Insgesamt 61 Örtlichkeiten im gesamten Freistaat stuft die Polizei als gefährlich oder »verrufen« ein. Das ergab eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Grüne), die von verschiedenen Medien veröffentlicht wurde und für einigen Wirbel sorgte - so sehr, dass sich die Görlitzer Polizei genötigt sah zu beschwichtigen. Auf die Frage, ob vom Besuch in der Stadt abzuraten sei, antworte man »eindeutig: nein«.

Tatsächlich sagt die Einstufung wenig bis nichts über das Risiko aus, bestohlen oder überfallen zu werden. Der Begriff, stellt das Innenministerium klar, lasse »keine belastbaren Schlüsse auf die Gefährlichkeit im klassischen Sinne« zu. In der Antwort auf Lippmanns Anfrage erklärt das Ministerium, ein Ort werde als »gefährlich« eingestuft, wenn es »Anhaltspunkte« gibt, dass dort Straftaten verabredet oder begangen werden oder sich Straftäter verbergen. Die Einstufung sei ein »sehr dynamischer Prozess«; gefährliche Orte könnten »heute hier, morgen dort« sein, wird betont. Im Dezember 2017 gab es in Sachsen noch 67 solcher Plätze. Seither wurde für etliche Plätze in Chemnitz und für den Kornmarkt in Bautzen Entwarnung gegeben - in Aue, Stollberg oder Rochlitz wurden aber neue Orte definiert.

Das scheint nach Gutdünken zu geschehen, wie allein die geografische Verteilung zeigt: Die Polizeidirektion Chemnitz weist 46 gefährliche Orte aus, die im benachbarten Zwickau keinen einzigen, die in Görlitz nur einen. In Dresden und Leipzig sind es acht beziehungsweise sechs. Lippmann spricht von einer »willkürlichen« Benennung und kritisiert zudem, dass auffällig viele Unterkünfte von Flüchtlingen genannt werden. Ein Grund dürfte sein, dass nach Definition des Ministeriums auch Orte als gefährlich gelten, an denen »Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis« anzutreffen sind.

Der rechtspopulistische Verein »Heimattreue Niederdorf« macht diese Liste prompt zum Beleg dafür, dass Kriminalität nicht mehr nur ein Großstadtproblem, sondern auch in Dörfern anzutreffen sei. Im Portal »Patriotenpost« heißt es: »Auffällig, viele Orte liegen an und um Flüchtlingsunterkünften, sowie an Orten, wo viele Flüchtlinge sich treffen und aufhalten.« Lippmann erklärt, es sei »nicht hinnehmbar«, dass Flüchtlinge pauschal unter Verdacht gestellt werden, und beklagt eine »mangelnde Objektivität der Gefahrenprognose«.

Diese hat seiner Meinung nach einen klaren Zweck: Sie erlaubt der Polizei die Einrichtung von sogenannten Kontrollbereichen, in denen etwa »nach Belieben« Personenkontrollen stattfinden dürfen. In Grenzstädten wie Görlitz sei sie zudem womöglich Basis für die geplante Videoüberwachung bestimmter Straßen, heißt es bei den Grünen. Der Görlitzer LINKE-Abgeordnete Mirko Schultze vermutet zudem, die Aufnahme seiner Heimatstadt in die Liste gefährlicher Orte solle Stimmung machen - zur Rechtfertigung für das geplante neue Polizeigesetz, das auch neue Kontrollmöglichkeiten in Grenznähe schafft.

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