Thüringen mischt mit im Bundesrat

Landesbevollmächtigter beim Bund zieht Bilanz

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Erfurt. Thüringen hat sich im vergangenen Jahr mit vergleichsweise vielen Initiativen im Bundesrat eingebracht. Von den kleineren Ländern sei Thüringen wohl das aktivste Bundesland gewesen, sagte Staatssekretär Malte Krückels als Bevollmächtigter des Landes beim Bund. Zuletzt habe fast jede reguläre Sitzung des Bundesrates zumindest einen Antrag aus Thüringen auf der Tagesordnung gehabt.

Der Freistaat brachte die Vorschläge nicht immer im Alleingang ein, sondern etwa auch in Zusammenarbeit mit anderen ostdeutschen Bundesländern in die Länderkammer. Bei 22 Initiativen sei Thüringen beteiligt oder sogar federführend gewesen, hieß es aus der Staatskanzlei in Erfurt. Auch unter den Mitgliedern des Bundesrates, die im Plenum des Gremiums das Wort ergriffen, sei der Freistaat mit 30 Wortbeiträgen unter den aktivsten Ländern gewesen.

Thüringen hatte beispielsweise gemeinsam mit anderen Ländern die Bundesregierung schon im vergangenen Jahr aufgefordert, einen Entwurf für ein nun viel diskutiertes Einwanderungsgesetz vorzulegen - damals hatte die Initiative im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Dagegen beschloss der Bundesrat etwa den Antrag von Thüringen und Sachsen für einen Gesetzentwurf, mit dem die Lage der früheren DDR-Heimkinder verbessert werden soll.

In einer Sitzung hatte der Bundesrat mehrheitlich einem neuen Gesetz zugestimmt, das für Flüchtlinge in Deutschland den Nachzug von Familienmitgliedern aus dem Ausland regelt. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kritisierte die Regelungen als zu streng.

Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Herrgott, kritisierte wiederum das Verhalten der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung im Bundesrat: »Wo die Ramelow-Regierung nur konnte, hat sie versucht, Regelungen zur besseren Kontrolle der Zuwanderung zu unterlaufen.« Hätte sich die Landesregierung beispielsweise mit ihrer Position zum Familiennachzug durchgesetzt, hätten mehr als 250 000 vorübergehend Schutzberechtigte das Recht erhalten, ihre Familien nachzuholen, so Herrgott.

Ab kommenden Herbst werden im Bundesrat nun wieder mehr Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Abstimmung erwartet, wie Krückels erklärte. Unter anderem gehe es dabei um den Vorschlag der Bundesregierung, im Zusammenhang mit Asylverfahren Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien als sichere Herkunftsländer einzustufen. Es sei unwahrscheinlich, dass Thüringen dem zustimme, sagte Krückels. Gerade bei den Maghreb-Staaten gebe es nach wie vor Berichte über schwierige Menschenrechtslagen.

Im Bundesrat kommen regelmäßig Vertreter der 16 Bundesländer zusammen, um an der Gesetzgebung mitzuwirken und darauf zu achten, dass ihre eigenen Rechte als Bundesländer gewahrt werden. Der Bundesrat kann selbst auch Gesetzentwürfe beschließen, die dann aber noch an die Bundesregierung gehen und ins Parlament müssen. Umgekehrt gibt es auch Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, damit sie in Kraft treten können. dpa/nd

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