Voßkuhle rügt Asyl-Rhetorik der CSU

BVerfG-Präsident stößt sich an »Herrschaft des Unrechts«

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München. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Rhetorik der CSU in der Flüchtlingspolitik deutlich kritisiert. Ohne den CSU-Vorsitzenden und Bundesinnenminister Horst Seehofer beim Namen zu nennen, lehnte Voßkuhle in der »Süddeutschen Zeitung« vom Donnerstag dessen 2016 genutzten Ausdruck von der »Herrschaft des Unrechts« als »inakzeptable Rhetorik« ab. »Sie möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind.«

Auch den von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Mai mit Blick auf Flüchtlingshelfer und Asylanwälte genutzten Begriff »Anti-Abschiebeindustrie« kritisierte Voßkuhle. »Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen.«

Gleichzeitig räumte Voßkuhle ein, dass Zuspitzung zur politischen Auseinandersetzung gehöre. Aus falsch verstandener Political Correctness dürfe nicht immer gleich ein Populismusvorwurf erhoben werden. Das Hauptproblem des Populismus sei nicht, dass mit harten Bandagen gestritten werde, sondern dass er die »Grundannahmen unserer pluralen Demokratie« untergrabe.

Nach Ansicht Voßkuhles gerät der Rechtsstaat im Zuge der Flüchtlingskrise zunehmend unter Druck. Dies zeige sich vor allem darin, dass rechtliche Regeln mit Erwartungen überzogen würden, die eigentlich politische Antworten erforderten. AFP/nd

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