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Mal viel, mal wenig
Youtube, Facebook und Twitter reagieren auf Nutzer-Beschwerden ganz unterschiedlich
Das Gesetz zeigt erste Wirkung, doch man stehe noch ganz am Anfang. So lautet das vorläufige Fazit von Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, das für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verantwortlich ist. Mit dem will die große Koalition gegen Hass und Volksverhetzung im Internet vorgehen. Ein halbes Jahr nach dessen Inkrafttreten zeigen die im Gesetz vorgeschriebenen halbjährlichen Transparenzberichte, welche der großen Digitalunternehmen wie viele Postings und mit welcher Begründung in ihren sozialen Netzwerken löschen.
In dem Videoportal Youtube wurden rund 27 Prozent der von Nutzern und Beschwerdestellen gemeldeten 214 827 Beiträge gelöscht. In den allermeisten Fällen (93 Prozent) geschah dies in den ersten 24 Stunden, so wie bei eindeutigen Fällen vorgeschrieben. Die Mehrheit der Inhalte wurde wegen eines Verstoßes gegen die eigenen Richtlinien der Plattform entfernt und nicht nach dem NetzDG. In den meisten Fällen wurden Youtube-Videos, die »Hassrede oder politischen Extremismus« enthielten, entfernt, an zweiter und dritter Stelle liegen Beleidigungen und Pornografie als Löschgründe.
Ähnlich sieht die Praxis beim Kurznachrichtendienst Twitter aus, der seit Januar ein leicht erreichbares Beschwerdeformular hat. Hier gingen 288 000 Beschwerden und Hinweise ein. Doch Twitter entfernte nur elf Prozent der gemeldeten Tweets, insgesamt waren das rund 28 000 Postings. Wenn Twitter löschte, dann an erster Stelle wegen Volksverhetzung, und zwar mit Abstand. 9826 solcher Posts wurden entfernt, auch 4496 beleidigende Tweets und 2472 Zwitschernachrichten mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden gelöscht - in fast allen Fällen innerhalb von 24 Stunden. Bei Google+ hingegen wurden von 2779 gemeldeten Postings rund 46 Prozent gelöscht. Das soziale Netzwerk Facebook hingegen erhielt nur 886 Beschwerden und löschte 363 Inhalte. Wie viele Beiträge deutscher Nutzer das Unternehmen aufgrund eigener Richtlinien entfernt, ist unbekannt.
Der große Unterschied in der Zahl der Beschwerden zwischen Youtube und Twitter auf der einen und Facebook auf der anderen Seite zeige, wie wichtig »Designvorgaben« für die Regulierung von Digitalkonzernen seien, sagt Sebastian Rieger. »Facebook befolgt das NetzDG, macht aber sein Beschwerdeformular schwer zugänglich«, so der Sprecher des Berliner Digital-Thinktanks »Stiftung Neue Verantwortung« auf Twitter.
Lesen Sie auch: Zentrales Problem beim NetzDG bleibt: Vieles, was gelöscht wird, wird nicht juristisch geprüft
Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisiert die erste Bilanz des NetzDG. »Die Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht, ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen. Eine solche unabhängige Prüfinstanz braucht es aber, um ein Overblocking, also das Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten, zu erkennen«, sagte Geschäftsführer Christian Mihr.
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