»Ich kann für diesen Staat nicht mehr arbeiten«
Israel: Der Streit um das jüngst verabschiedete Nationalitätsgesetz geht weiter. Mehrere arabische Staatsdiener quittieren den Dienst
Die E-Mail kam am späten Montagabend. Der Absender ein Polizist, der vor einigen Jahren - damals ging es um eine Reportage über Koexistenz in Israel - stolz sein Revier gezeigt hat, ein Stadtteil von Tel Aviv, in dem die Menschen freundlich grüßten. »Hier fragt niemand, woher man kommt, man will nur, dass alle sicher leben«, hatte Mohammad Khleifi damals gesagt. Nun klingt er bitter: »Ich werde kündigen«, schreibt er. »Ich kann für diesen Staat nicht mehr arbeiten. Ich muss ein Signal setzen.«
Er ist nicht der einzige, der so denkt: Ein arabischer Parlamentsabgeordneter hat sein Mandat aufgegeben; mehrere weitere sagen, dass sie darüber nachdenken. Gleichzeitig haben mindestens 23 arabische Polizisten und Soldaten, einige davon höhere Offiziersgrade, bekannt gegeben, dass sie sich vom Staatsdienst verabschieden. Und im Zentrum von Tel Aviv trafen sich am Montag an die 1000 Israelis, um gemeinsam eine symbolische Arabischstunde abzuhalten.
Der Grund: das sogenannte Nationalstaatsgesetz, das das Parlament in der vorvergangenen Woche verabschiedet hatte. Darin werden Flagge, Name des Staates und Hymne festgelegt, aber auch, dass das »Recht auf nationale Selbstbestimmung allein dem jüdischen Volk« zustehe, und dass die Staatssprache künftig allein Hebräisch sein wird - und Arabisch nur noch einen »besonderen Status« haben wird.
Kein Gesetz in Israel war und ist bisher umstrittener als dieses. »Mich macht wütend, dass damit ein ziemlich großer Teil der Gesellschaft als Bürger zweiter Klasse eingestuft wird«, sagt Khleifi. »Ich bin hier geboren, ich bin Israeli, aber ich bin nicht Teil des jüdischen Volks. Die Aussage des Gesetzes ist: Dies ist nicht dein Land, du bist hier nur geduldet. So kommt das bei mir an, und auch bei vielen meiner Kameraden.«
Vor allem bei der drusischen Minderheit in Israel hat dies für massiven Ärger gesorgt: Denn jene Drusen, die aus dem israelischen Kernland stammen, stellen sich voll und ganz hinter den Staat Israel, leisten Militärdienst ab; so mancher schlägt eine Karriere beim Militär, der Polizei oder in der Verwaltung ein. Auch im Parlament gibt es eine Reihe von drusischen Abgeordneten, die überwiegend für den Likud und die sozialdemokratische Zionistische Union im Parlament sitzen.
Muslimische und christliche Araber haben indes ein gespaltenes Verhältnis zum Staat Israel: Seit einigen Jahren nimmt die Zahl derer zu, die freiwillig Militär- oder Zivildienst ableisten und in den Staatsdienst eintreten, auch Kheili gehörte dazu: »Es ist ein ständiges Ringen: Wie stehen wir zu diesem Staat, wie stehen wir zu Palästina? Und wie ich kommen viele andere junge Araber zu dem Ergebnis: Wir sind anders geworden als Palästinenser, wir genießen das Leben und den Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit. Das Gesetz wird nur dazu beitragen, dass diejenigen sich bestätigt fühlen, die glauben, dass Israel eben nicht unser Land ist.«
In der Tat hat das Gesetz vor allem eine emotionale Bedeutung: Regierungschef Benjamin Netanjahu sagt, man begegne damit jenen, die glauben, der jüdische Staat Israel sei eine vorübergehende Sache; eine praktische Bedeutung will er dem Gesetz nicht beimessen: In der Verwaltung werde auch weiterhin Hebräisch und Arabisch gleichberechtigt gesprochen. Das ist bereits seit 1948 gesetzlich so festgelegt, und Minderheiten hätten auch weiterhin die Möglichkeit, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen.
Doch unter anderem zwei Abgeordnete aus seiner Koalition, die linksliberale Meretz und mindestens vier Organisationen sehen das anders. Sie haben Klage beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Mit ersten Entscheidungen ist schon bald zu rechnen. Für besonderen Ärger bei Befürwortern des Gesetzes, die teilweise offen rassistisch argumentieren, sorgt, dass an den Entscheidungen auch der arabische Richter George Karra beteiligt sein wird.
Hauptpunkt in allen Klageschriften ist, dass das Gesetz der Unabhängigkeitserklärung widerspricht, die Verfassungsrang hat: Darin wurden Gleichberechtigung und grundlegende Rechte für alle Bürger festgehalten. Zudem sei unklar, wer zum »jüdischen Volk« gehöre: Wer Israeli werden will, braucht dafür nur einen jüdischen Großelternteil. Um aus religiöser Sicht Jude zu sein, ist indes eine jüdische Mutter oder eine Konversion erforderlich, die aber in Israel wegen der Dominanz der Utraorthodoxie ein Leben nach orthodoxen Werten erforderlich macht. »Auch wenn derzeit keine praktische Bedeutung auszumachen ist, kann dieses Gesetz durch seinen Status als Grundgesetz als Leitschnur für andere Gesetze herangezogen werden«, heißt es in der Meretz-Klageschrift: »Daher ist besonders darauf zu achten, dass keine Grundlagen für zukünftige Gesetze geschaffen wird, die große Teile der Bevölkerung beachteiligen könnten.«
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