Ein Fauxpas mit Folgen für 30 000

Wie konnte es zu dem Chaos vom Wochenende am Münchner Flughafen kommen?

  • Marco Krefting und Valentin Gensch, München
  • Lesedauer: 3 Min.

330 ausgefallene Flüge, etliche stark verspätete Flüge, mehr als 30 000 betroffene Passagiere: Eine folgenschwere Panne an einer Sicherheitsschleuse hat den Flughafen von München am Wochenende in schieres Chaos gestürzt. Und das mitten in der Hauptreisezeit im Sommer. Wie konnte es überhaupt dazu kommen?

Für die Sicherheitskontrollen am Airport ist die Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM) zuständig. Diese gehört dem Freistaat Bayern und untersteht der Regierung von Oberbayern. Einer SGM-Mitarbeiterin unterlief nach bisherigem Erkenntnistand ein folgenschwerer Fehler: Sie war nach Angaben der Bezirksregierung durch ein Gespräch mit Kollegen abgelenkt. In diesem Moment sei eine 40-jährige Passagierin unkontrolliert durch die Schleuse gegangen. Eine andere Sicherheitskraft habe den Fauxpas bemerkt und Kollegen gebeten, die Reisende zurückzuholen. Weil diese aber nicht mehr auffindbar gewesen sei, informierte der Sicherheitsdienst eine Viertelstunde später einen Vorgesetzten. Dieser wiederum alarmierte den Angaben zufolge die Bezirksregierung. Die Behörde habe dann der Bundespolizei Bescheid gegeben.

Die Passagierin trifft wohl keine Schuld, die Bezirksregierung sah jedenfalls bisher keinen Grund, gegen sie strafrechtlich vorzugehen. Von dem großen Chaos hat die Frau zunächst gar nichts mitbekommen, denn nach Angaben der Behörde saß sie zum Zeitpunkt der Räumung der Abflughallen schon in einem Flugzeug. Mehr Informationen über die Passagierin und ihr Reiseziel verschwieg die Bezirksregierung - zum Schutz der Frau, wie es hieß.

Aber war die Räumung der Abflughallen überhaupt nötig? Ja, sagt Christian Köglmeier von der Bundespolizeiinspektion am Flughafen. Über die Luftsicherheitsgesetze gebe es einheitliche Vorgaben für alle europäischen Flughäfen. Demnach muss ein Bereich geräumt und abgesucht werden, wenn eine Gefahr für die Luftsicherheit nicht ausgeschlossen werden kann.

Auf eine Entschädigung von ihrer Airline können Passagiere nach Einschätzung des Reiserechtsexperten Ernst Führich aus Kempten nicht hoffen. »Sie werden keine Ausgleichszahlung bekommen.« Die Sicherheitskontrolle am Flughafen falle nicht in den organisatorischen Bereich der Airline, sondern sei Staatsaufgabe. Sie gehöre daher auch nicht zum Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft. »Maßnahmen im Sicherheitsbereich sind außergewöhnliche Umstände«, so Führich. Und in einem solchen Fall sind Airlines von der Zahlungspflicht befreit.

Der Schaden geht in die Millionen. Auf den Flughafen dürften nach Schätzungen von Airport-Chef Michael Kerkloh Kosten in Höhe zwischen einer und vier Millionen Euro zukommen. Während des stundenlangen Stillstands am Terminal konnte die Flughafengesellschaft keine Gebühren für Starts und Landungen der Flugzeuge kassieren. Außerdem fehlen dem Flughafen Einnahmen durch die Abfertigung von Fliegern. Einbußen verzeichneten zudem viele Geschäfte innerhalb des geräumten Sicherheitsbereichs.

Einen ähnlichen Vorfall gab vor zwei Jahren in Frankfurt am Main. Damals war eine Frau in den Sicherheitsbereich des dortigen Flughafens gekommen, obwohl ihre Kontrolle noch nicht abgeschlossen war. Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes verloren sie aus den Augen, ein Terminal wurde teilweise geräumt. Der Flughafenbetreibers Fraport machte das Fehlverhalten eines Beschäftigten der Tochterfirma FraSec verantwortlich.

Im selben Jahr wurden gleich mehrfach Terminals am Flughafen Köln/Bonn geräumt, weil Menschen unkontrolliert in den Abflugbereich kamen. Und auch am Münchner Flughafen sind Vorfälle dieser Art nichts Neues, deswegen wurden etwa 2010 Teile des Terminals 2 evakuiert. dpa/nd

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