Eichhörnchen
Personalie
Wenn irgendwo in Deutschland oder Frankreich gegen Atomkraftwerke oder Atomtransporte, gegen Kohletagebaue oder Mammutprojekte wie »Stuttgart 21« demonstriert wird, ist Cécile Lecomte meist mit von der Partie. Oft seilt sich die auch als »Eichhörnchen« bekannte Umweltaktivistin und Kletterspezialistin dann von Bäumen oder Brücken ab, um etwa Fuhren mit radioaktiver Ladung zu blockieren.
Fast ebenso häufig wird sie dabei in Polizeigewahrsam genommen oder verhaftet und muss sich in der Folge vor Gerichten verantworten. Lecomte verteidigt sich dort selbst und nutzt den Verhandlungssaal als Forum: Kriminell seien diejenigen, die Kernkraftwerke errichteten und nicht die, die dagegen demonstrierten, ist eines ihrer Mantras.
Nach acht Jahren zäher juristischer Auseinandersetzung hat die 37-Jährige, die im niedersächsischen Lüneburg lebt, jetzt ein Verfahren gegen die Bundespolizei gewonnen. Indem sie auf einen Baum kletterte, stoppte Lecomte gemeinsam mit Robin-Wood-Leuten im Dezember 2010 einen Castor-Zug zum Zwischenlager Lubmin bei Greifswald. Bundespolizisten räumten die Blockade, Lecomte wurde in Gewahrsam genommen und erst nach acht Stunden wieder frei gelassen. Aus Protest gegen den ohne richterliche Anordnung erfolgten Freiheitsentzug kletterte sie die Wand der Gefangenensammelstelle hoch.
Anschließend klagte sie gegen ihre Ingewahrsamnahme. Der Fall ging bis vors Bundesverfassungsgericht, wo sie schließlich gewann: Zwei vorangegangene Urteile des Landgerichts Stralsund wurden 2017 wegen der Verletzung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes aufgehoben, die Sache an dasselbe Gericht zurück verwiesen. Jetzt hat das Stralsunder Landgericht sein eigenes Urteil revidiert, Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen: Die damalige Polizeimaßnahme war rechtswidrig. »Die Atompolitik ist gegen den Willen der Menschen nicht ohne Grundrechtsverletzungen durchzusetzen«, so »Eichhörnchen«: »Wer seine Rechte verteidigen will, braucht einen langen Atem.«
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