Wohin mit dem Schrott?
Immer mehr Produkte gelten als Elektroschrott, doch die Rücknahme funktioniert schlecht
Dass die Rücknahme von Elektroschrott hierzulande nicht besonders gut läuft, kritisieren Umwelt- und Verbraucherverbände seit Langem. Besonders verbraucherunfreundlich seien die Bedingungen bei vielen Onlinehändlern, beanstandete etwa kürzlich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es fehle an Informationen sowie an Hilfestellungen für die Kunden wie zum Beispiel Retourenaufklebern. Aber auch im stationären Handel stellten unterschiedliche Regelungen diejenigen, die Elektroschrott fachgerecht entsorgen wollten, vor Probleme.
Mit der Neuregelung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG), die am heutigen Mittwoch in Kraft tritt, könnte sich die Situation aber noch verschärfen. Denn nun fallen neben Smartphones, Fernsehern, Mixern oder Rasierapparaten auch alle Produkte unter das Gesetz, die fest eingebaute elektronische Bauteile haben - vom Vitrinenschrank mit LED-Beleuchtung über die besonders bei Kleinkindern beliebten Blinkschuhe oder Sportkleidung mit einnähtem Sensor für die Pulsmessung. Voraussetzung sei, dass sich die Bauteile nicht entfernen lassen, ohne das Produkt zu zerstören, sagte Ragna Sturm von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist, der dpa. Grundsätzlich unterliegen nämlich nun alle Geräte dem ElektroG, »die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen«.
Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte ordnungsgemäß in einer der sechs Kategorien registriert sind, sonst drohen ihnen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro sowie Abmahnungen bis hin zum Vertriebsverbot. Zur Rücknahme der von ihnen vertriebenen Waren sind sie verpflichtet.
Doch das funktioniert nicht reibungslos: Was Verbraucher nicht zum Wertstoffhof bringen, sollen sie kostenlos beim Händler abgeben können. Doch die Läden sind seit Ende 2016 nur dazu verpflichtet, Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurückzunehmen. Kauft der Kunde gleichzeitig ein neues, größeres Gerät, müssen die Geschäfte auch größere Produkte zurücknehmen. Diese Regelung gilt aber ohnehin nur für Händler mit einer Elektrogeräte-Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern. Alles, was über diese Vorgaben hinausgeht, ist Kulanz des jeweiligen Geschäfts.
All das sorgte bisher nicht dafür, dass mehr Elektrogeräte ordnungsgemäß entsorgt wurden, wie es die Bundesregierung mit dem ElektroG geplant hatte. Härtere Regelungen wurden allerdings auch bereits im Vorfeld durch deutsche Wirtschaftsverbände verhindert, die einen unbewältigbaren Anstieg von Kosten und Aufwand fürchteten. Laut Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurden im Jahr 2016 gerade einmal 44,95 Prozent der Elektrogeräte dorthin gebracht, wo sie wiederverwertet werden können. Der Rest landet auf illegalen Müllkippen oder wird ins Ausland exportiert. Die mit 45 Prozent recht niedrig angesetzte EU-Vorgabe für 2016 wurde somit verfehlt.
Die selbstgesetzte Vorgabe der Bundesregierung für das kommende Jahr - eine Rückgabequote von 65 Prozent - werde so schwerlich zu erreichen sein, fürchtet auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Durch die neuen Vorgaben kämen zudem neue Materialzusammensetzungen in die Rücknahmesysteme, die die Verwertung und das Recycling erschwerten. Für Schuhe mit LED-Lampen etwa existierten bisher keine Recyclingwege, kritisierte NABU-Ressourcenexpertin Verena Bax.
Grundsätzlich begrüßt der NABU die Ausweitung des ElektroG etwa auf »smarte« Kleidungsstücke und Möbel. Würden sie alle vorschriftsmäßig zurückgegeben und recycelt, wirke sich das positiv aus - es würden weniger neue Rohstoffe gebraucht und weniger Schadstoffe ausgestoßen, so der NABU. Bundesgeschäftsführer Leif Miller kritisierte allerdings die »fortschreitende, meist überflüssige und umweltschädliche Elektronisierung von Alltagsgegenständen«. Die DUH fordert unterdessen, dass auf Elektrogeräte ein Pfand erhoben werden müsse. Nur so könne die illegale Entsorgung deutlich reduziert werden, sagte der DUH-Experte für Kreislaufwirtschaft, Philipp Sommer.
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