Hartz-IV-Regelsatz steigt 2019 um acht Euro
Berlin. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende soll nächstes Jahr um 8 auf 424 Euro monatlich steigen. Das gehe aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen - etwa dem Ehepartner - in einer Wohnung lebe, erhalte künftig 382 Euro monatlich. Bisher waren es 374 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist eine Erhöhung der Leistung um 6 auf 322 Euro vorgesehen. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres sollen künftig 245 Euro gezahlt werden - 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder vom Beginn des siebten Lebensjahres bis zum vollendeten 14. plane das Ministerium eine Erhöhung um 6 auf 302 Euro monatlich. Allein durch die geplante Anhebung der Sätze entstehen laut Verordnungsentwurf jährliche Mehrkosten von 480 Millionen Euro. Als viel zu niedrig und »Ausdruck armutspolitischer Ignoranz« kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne. dpa/nd
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