Mehr Befugnisse für Sachsens Polizei

Innenminister Wöller fordert Nacharbeiten für die Sicherheit der Bevölkerung und derer, »die uns schützen«

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Dresden. Sachsens Regierung hat eine Polizeirechtsnovelle beschlossen - mit erweiterten Befugnissen für Beamte. Innenminister Roland Wöller (CDU) sprach nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Dresden von einem »großen Fortschritt«, der aber nicht weit genug gehe. »Es bleiben entscheidende Sicherheitslücken«, sagte er mit Verweis darauf, dass wichtige Punkte zur sogenannten Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung sowie zum Einsatz von Bodycams fehlen. Hier versage der Koalitionspartner SPD die Zustimmung.

Wöller hofft in der parlamentarischen Diskussion der Gesetze für Polizeibehörden und -vollzugsdienst auf Einsicht. »Sachsen ist das einzige von 16 Bundesländern, was keine gesetzliche Befugnis für den Einsatz von Bodycams hat«, sagte er. »Nacharbeiten« sei daher wichtig für die Sicherheit der Bevölkerung und derer, »die uns schützen«. Der Modellversuch mit am Körper getragenen Kameras zeige, »dass die Hemmschwelle höher ist, Beamte anzugreifen« und der Einsatz sich auch bei der Beweissicherung bewähre. Laut den Gesetzentwürfen sind künftig umfassende Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation gestattet. Im Einzelfall und unter richterlichem Vorbehalt darf die Polizei Verkehrs- und Nutzungsdaten beim Anbieter und Onlineplattformen erfragen und Gesprächsinhalte abhören. Dazu kommen Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote für gewaltbereite Hooligans, die elektronische Fußfessel für Gefährder sowie Video- und Gesichtserkennung bei grenzüberschreitender Kriminalität.

Für eine effektivere Terrorabwehr ist geplant, die Bewaffnung der Polizei auszuweiten. So sollen Spezialeinheiten bei besonderen Lagen über Waffen mit größerer Reichweite und Durchschlagskraft - zum Beispiel Maschinengewehre - verfügen können. »Sachsen darf nicht zum sicheren Rückzugsraum für Terroristen, Gefährder und andere Kriminelle werden«, mahnte Wöller. Die Regelungen wurden im Zuge der Anhörung mit Gewerkschaften, Datenschutzbeauftragtem und kommunalen Spitzen überarbeitet. Geplant ist, dass die Novelle in der zweiten Hälfte 2019 in Kraft tritt. »Wir möchten handlungsfähig sein, bevor Straftaten geschehen«, unterstrich der Minister. dpa/nd

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