Ministerin im Glück

Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein nur teilweise verfassungswidrig

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 2 Min.

Aufatmen bei Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne): Die Beamtenbesoldung mit gestrichenem Weihnachtsgeld seit 2007 ist weitgehend gerichtsfest. Nur in einem Fall hat das Verwaltungsgericht in Schleswig einer Klägerin recht gegeben.

Insgesamt acht Klagen mit Mustercharakter aus verschiedenen Besoldungsgruppen lagen dem Gericht vor. Nur die Justizobersekretärin Anke Pöhls aus der Besoldungsgruppe A7 war erfolgreich. Im Fall der Justizvollzugsbeamtin aus dem mittleren Dienst entschied das Gericht, dass durch die 2007 unter der CDU/SPD-Landesregierung vorgenommene Kürzung, die immer noch Gültigkeit besitzt, verfassungswidrig sei. Der Vorgang werde nun dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Normenkontrollprüfung vorgelegt, ehe der Landesregierung dann ein zeitlich konkreter Handlungsauftrag zur Alimentationsaufstockung erteilt wird. Das Gericht hat Vergleiche mit anderen Bundesländern sowie die Entwicklung der Inflationsrate und die Grundsicherungsmarke herangezogen. Konkret befand das Gericht, dass in der A7-Tabelle der Abstand von Alleinverdienern mit Kindern gegenüber dem Grundeinkommen zu gering sei.

Bei fünf abgewiesenen Klagen anderer Besoldungsgruppen ist nun noch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht möglich. Solch eine Prüfung kündigte die Gewerkschaft der Polizei für ihre unterlegenen Prozessbeteiligten an. Ein Verfahren wurde ausgesetzt, eines wegen einer versäumten Fristwahrung abgewiesen.

Heinold ist froh, dass die übrigen Klagen in den höheren Besoldungsgruppen abgewiesen wurden. Wäre allen Klagen stattgegeben worden, hätte eine nötige Nachzahlung aus der Landeskasse einen Betrag von über einer Milliarde Euro bedeutet, was zu einer Herausforderung für Schleswig-Holsteins Haushalt geworden wäre. Hinzu wäre ein jährlicher Betrag von 140 Millionen Euro gekommen. Im Kabinett unter Torsten Albig (SPD) hatte Heinolds Ministerium zuletzt 2015 aus seiner Sicht nach einer Prüfung die Rechtmäßigkeit der Weihnachtsgeldstreichung festgestellt. Bezüglich der künftigen A7-Besoldung wäre nun denkbar, beispielsweise eine Kinderzulage festzulegen.

Die Debatte um die Vergütung hat mit dem aktuellen Urteil neue Nahrung bekommen. Die SPD fordert angesichts sprudelnder Haushaltseinnahmen die schnellstmögliche Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes. Davon will die Jamaika-Koalition unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) aktuell nichts wissen. Erst im nächsten Jahr wolle man darüber beraten, sagte der Regierungschef kürzlich in einem Interview.

Für den Landeschef des Deutschen Beamten-Bundes, Kai Tellkamp, ist jegliche Zurückhaltung fehl am Platze. Er verweist auf den bundesweiten Wettbewerb auf dem Stellenmarkt. Mit der derzeitigen Regelung ohne Weihnachtsgeld, aber einer 41-Stunden-Woche begebe man sich auf eine Auswahl »unter den Resten, nicht aber unter den Besten«. Eine Umfrage zur Jahresbesoldung 2017 ergab, dass das nördlichste Bundesland leicht unterhalb des Bund/Länder-Durchschnitts lag.

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