Europäisches Asylrecht? Gute Idee!

Die EU sucht nach einer gemeinsamen Strategie / Heraus kommt jedoch ein inhumaner Überbietungswettbewerb

  • Karl Kopp
  • Lesedauer: 9 Min.

Europa ist ein Flickenteppich, was menschenwürdige Aufnahmebedingungen und faire Verfahren sowie Solidarität bei der Flüchtlingsaufnahme und gefahrenfreie Wege für Schutzsuchende angeht. Die EU hat bis heute kein gemeinsames Asylsystem. Der Mangel an Solidarität und Menschlichkeit im Zuge der Flüchtlingsschutzkrise hat die wenigen willigen Staaten so unter Druck gesetzt, dass es nunmehr nur noch verschiedene Koalitionen der Unwilligen gibt. Die Mitgliedsstaaten sind heillos über die Flüchtlingsaufnahme und Verteilung zerstritten, aber sehr schnell einig bei der Abwehr und der Externalisierung der Verantwortung.

Unterhalb der Forderung, Flüchtlingsboote direkt im Mittelmeer zu versenken, scheint in der EU fast jeder Vorschlag diskussionswürdig. Der Flüchtlingsdeal mit Erdogan im März 2016, der Deal mit dem zerfallenen Bürgerkriegsland Libyen im Februar 2017, die Endlosdebatte über »Lager in Nordafrika« sowie die Kriminalisierung, Behinderung und Ausschaltung der zivilen Seenotrettung sind nur traurige Höhepunkte in der europäischen Flüchtlingspolitik. Die österreichische EU-Präsidentschaft hat im Sommer dieses Jahres gar vorgeschlagen, Flüchtlinge außerhalb der EU in »Rückkehrzentren« festzusetzen. Auf dem Boden der EU sollen hingegen überhaupt keine Asylanträge mehr akzeptiert werden.

Karl Kopp

Karl Kopp ist Leiter der Europa-Abteilung von Pro Asyl. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl, gegründet 1986, unterstützt geflüchtete Menschen rechtlich und ist eine wichtige Stimme auch der politischen Debatte in Deutschland zu Flüchtlingsrechten. Karl Kopp vertritt Pro Asyl im Europäischen Flüchtlingsrat ECRE (European Council on Refugees and Exiles).

Foto: Pro Asyl

Blockade der Seenotrettung

Bis Mitte September 2018 erreichten 74 388 Schutzsuchende Europa über das Mittelmeer, während mehr als 1600 Menschen bei dem Versuch einer Überfahrt ums Leben kamen. Der massive Rückgang der Ankünfte und die steigende Todesrate sind das Ergebnis der skrupellosen europäischen Abschottungspolitik, die sich gegenwärtig am rigorosen Vorgehen staatlicher Behörden gegen die zivile Seenotrettung - wochenlang war kein ziviles Rettungsschiff mehr auf den wichtigsten Fluchtrouten zwischen Nordafrika und Südeuropa im Einsatz - und in der Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache zeigt.

Deal statt Recht

Schutzsuchende Menschen außerhalb der eigenen Grenzen wirksam festzusetzen, dies versucht die EU nicht nur durch den Türkei-Deal, sondern auch durch Deals mit Staaten, in denen regionale Warlords oder Diktatoren herrschen. Die Einheitsregierung des zerfallenen Libyens ist bereits Partnerin der EU zur Externalisierung Schutzsuchender. Schwere Menschenrechtsverletzungen werden dabei bewusst in Kauf genommen.

1) Die Mutter aller Deals: Seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals im März 2016 herrscht ein permanenter Ausnahmezustand auf den griechischen Inseln. Anfang September 2018 sitzen allein auf Lesbos circa 10 000 Flüchtlinge fest. Sie leben im EU-Hotspot Moria unter katastrophalen Bedingungen. Sechzig Prozent der dort ankommenden Geflüchteten sind inzwischen Frauen und Kinder. Restriktive Familiennachzugsregelungen in Europa zwingen sie wieder auf die Boote und in die Hände der Schlepper.

2)Der blutigste Deal: Mit der konkreten Forderung, dass im Mittelmeer verkehrenden Schiffe die Einsätze der »libyschen Küstenwache« nicht stören dürfen, gewährte der Europäische Rat im Juni 2018 den dubiosen libyschen »Partnern« völlige Handlungsfreiheit und sendete gleichzeitig eine massive Drohung an die zivilen Seenotrettungsorganisationen aus. Die Liste der Menschenrechtsverletzungen der »libyschen Küstenwache« ist lang. Es werden schwere Vergehen belegt:

Besatzungen haben Schutzsuchende misshandelt, Flüchtlingsboote attackiert, illegale Rückführungen nach Libyen vorgenommen, Rettungseinsätze sabotiert und ganze Bootsbesatzungen in Lebensgefahr gebracht. Die spanische Hilfsorganisation »Proactiva Open Arms« berichtete am 17. Juli 2018, dass die libysche Küstenwache drei Menschen bewusst nicht gerettet und zum Sterben zurückgelassen habe. Lediglich eine Frau überlebte. In libyschen Flüchtlingslagern kommt es laut UN-Berichten zu Folterungen, Vergewaltigungen und Morden. Die Zahl der inhaftierten Schutzsuchenden hat sich in den letzten Monaten von 4400 im März 2018 auf über 10 000 Ende Juli 2018 mehr als verdoppelt. Darunter sind rund 2000 Frauen und Kinder. Der größte Teil dieser Menschen sind Opfer der Kooperation der EU mit der sogenannten libyschen Küstenwache.

Geparkt in Niger

Rund 55 000 Menschen in Libyen sind beim UNHCR als Flüchtlinge registriert. Lediglich 1536 Schutzsuchende wurden seit November 2017 bis Ende Juli 2018 im Rahmen des sogenannten Emergency Transit Mechanism aus der libyschen Gefahrenzone nach Niger evakuiert. Von dort aus wiederum fanden in diesem Zeitraum nur 339 Schutzsuchende Aufnahme in Europa, in Kanada und den USA.

Neue Lagerpläne

Die Europäische Union treibt ihre Pläne zur Schließung der Mittelmeerroute voran. Dazu sollen unter neuen Labels weitere Lager errichtet werden, die Verantwortung soll auf Afrika abgewälzt werden. Schaffen es Flüchtlinge dennoch nach Europa, ist die umgehende Festsetzung, Sortierung und »Abfertigung« das Ziel. Im Klub der Unwilligen bei der Flüchtlingsaufnahme gibt es nur einen gemeinsamen Nenner: Lager, Haft und vermehrte Abschiebungen in die Heimatländer sowie die Externalisierung der Flüchtlingsaufnahme in Drittstaaten wie beispielsweise die nordafrikanischen Länder - um jeden menschenrechtlichen Preis.

Auf dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 28. Juni 2018 wurden weitere Beschlüsse gefasst, um Flucht nach Europa zu verhindern. Ein Konzept zur Umsetzung legte die Europäische Kommission am 24. Juli 2018 vor. Ziel ist die Einrichtung von »Kontrollierten Zentren« innerhalb der EU und »Regionalen Ausschiffungsplattformen« in Drittstaaten außerhalb der EU. Die Konzepte bleiben vage, aber die Stoßrichtung der Vorhaben ist klar: Internationaler Flüchtlingsschutz auf europäischem Boden soll möglichst unterbunden werden.

Geplant: »Kontrollierte Zentren« in den EU- Mitgliedsstaaten

In Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen »Kontrollierte Zentren« - bitte nicht abkürzen - entstehen. Dort sollen gerettete Bootsflüchtlinge vier bis acht Wochen untergebracht werden. Idealtypisch findet dann eine Sicherheitsüberprüfung, Registrierung, das »Asyl-Screening« und die Verteilung statt. Innerhalb von 72 Stunden soll eine Einschätzung zur Anerkennung, Ablehnung oder Unzulässigkeit des Asylantrags stattfinden. Die Einschätzung des Schnellverfahrens ist den Plänen zufolge ausschlaggebend für eine etwaige Überstellung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder die Abschiebung ins Herkunftsland.

Wie in solchen »Zentren« rechtsstaatliche Standards, etwa das Recht auf ein faires Asylverfahren und einen effektiven Rechtsbehelf, gewahrt werden sollen, bleibt vollkommen unklar. Die Schwerpunkte »Effizienz« und »Kontrolle« legen nahe, dass es sich um ein Konzept für weitere geschlossene Lager handelt, was de facto nichts anders als Haft bedeutet. Die systematischen Menschenrechtsverletzungen und die elenden Lebensbedingen etwa in den EU-Hotspots der Ägäis bieten schon jetzt einen Vorgeschmack auf das, was die Geflüchteten erwartet.

Geplant: Ausschiffungsplattformen

Die »Ausschiffungsplattformen« sollen ähnlich funktionieren wie die »Kontrollierten Zentren« innerhalb der EU. Der entscheidende Unterschied: Mit den »Ausschiffungsplattformen« will die Europäische Union die Verantwortung nach Nordafrika verlegen. Menschen, die im Mittelmeer gerettet werden, sollen in afrikanische »Ausschiffungsplattformen« gebracht werden, wo dann darüber entschieden wird, wer internationalen Schutz erhält und wer nicht. Es ist völlig ungewiss, in welchen Ländern die vermutlich wenigen Menschen, denen überhaupt ein solcher Schutz zugesprochen würde, Aufnahme fänden. Eine Bereitschaft dazu ist europaweit kaum vorhanden. Deutlich wurde bereits: »Ausschiffungsplattformen« sollen keinesfalls Anreize erzeugen - heißt: Diese Lager sollen Flüchtlinge bereits weitab von Europa entfernt wirkungsvoll abschrecken.

Die österreichische Fantasie: Rückkehrzentren

Hier handelt es sich um ein Konzept der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs, das vor allem bei rechtsnationalistischen Hardlinern großen Anklang findet: Auf dem Boden der EU sollen überhaupt keine Asylanträge mehr akzeptiert werden. Geplant wird stattdessen, Flüchtlinge außerhalb der EU in so genannten Rückkehrzentren festzusetzen. Betroffen von einer solchen Festsetzung wäre »eine große Zahl von derzeit de facto nicht abschiebbaren Personen ... etwa auch Menschen, die einen Antrag auf Bleiberecht gestellt haben.« In die Rückkehrzentren sollen aus dem EU-Hoheitsgebiet auch »abgewiesene Ausländer gebracht werden, so es - etwa mangels Kooperationsbereitschaft des Herkunftsstaates oder der betreffenden Person selbst - unmöglich ist, sie in ihre Heimat zurückzuschicken.«

Menschenrechte über Bord

Das Ziel der Planungen in der EU-Kommission sind neue Lager auf beiden Seiten des Mittelmeers. Menschenrechtsverletzungen sind in den »kontrollierten Zentren« und in den »Ausschiffungsplattformen« programmiert. Das, was die Kommission »echte gemeinsame regionale Verantwortung« nennt, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf das Asylrecht. In einer von Salvinis und Orbans dominierten EU werden uns diese Konzepte als realpolitische Optionen zur Rettung der EU und ihrer Werte verkauft. Leider ist die EU jedoch gerade dabei, das Recht auf Leben, die Menschenwürde, die Menschenrechte und den Flüchtlingsschutz im Mittelmeer zu versenken.

Die neuesten Brüsseler Blaupausen vom 12. September 2018 besitzen das Potenzial, eine schnelle Einigung zu erzielen: Mehr Geld und mehr Einsatzkräfte für Frontex - eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften ab 2020 - mehr Befugnisse für die Agentur, mehr Unterstützung bei Sammelabschiebungen und eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Bei der neuen Rückführungsrichtlinie strebt die EU-Kommission verschärfte Grenzverfahren (siehe »kontrollierte Zentren«) an: Für Schutzsuchende, deren »Asylanträge während der Grenzabfertigungsverfahren abgelehnt wurden«, gelten dann »vereinfachte Rückführungsverfahren« und kürzeren Fristen für Rechtsbehelfe.

Und selbstverständlich will Brüssel auch verschärfte Vorschriften für die Inhaftierung von Schutzsuchenden: Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung der »Fluchtgefahr« sollen dazu beitragen, die Möglichkeit der Inhaftnahme während des Rückkehrverfahrens besser zu nutzen. Die Mitgliedstaaten sollten »eine anfängliche Haftdauer von mindestens drei Monaten vorsehen.«

Der Streit um GEAS

Die Verhandlungen über die umfassende Reform des sogenannten »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« (GEAS) verlaufen schleppend und wie immer konfliktreich. Vor allem ein Dossier blockiert eine sogenannte Paketlösung: Der Streit um die Dublin IV-Verordnung. PRO ASYL hat bereits die Kommissionsvorschläge aus dem Jahr 2016 als ein Paket zur »Orbanisierung« der europäischen Flüchtlingspolitik qualifiziert. Hinter dem wohlklingenden Begriff »GEAS-Reform« steckt in Wirklichkeit ein Paradigmenwechsel im europäischen Schutzsystem für Flüchtlinge. Der Zugang zum Asylverfahren soll kollektiv ausgehebelt und die Hauptverantwortung für Flüchtlinge an Drittstaaten ausgelagert werden. Dieser Externalisierung des Flüchtlingsschutzes auf Herkunfts- und Transitregionen stellt jedoch das individuelle Asylrecht in der EU in Frage. Im Innern der EU soll die Weiterwanderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen brachial unterbunden werden.

Hoffnung?

Das breite zivilgesellschaftliche Engagement in Europa für die Seenotrettung, für das Recht auf Leben, für den uneingeschränkten Flüchtlingsschutz sind Zeichen der Hoffnung. Ebenso wie zahlreiche Städte und Regionen in der EU, die sagen: Wir sind bereit zur Aufnahme von Schutzsuchenden.

In Europa haben sich jedoch aktuell die Hardliner, die Orbans und Salvinis durchgesetzt. Zur Erinnerung: In Artikel 2 des EU- Vertrages heißt es: »Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte ...« Einen kleinen, aber historischen Schritt in die richtige Richtung hat das Europäische Parlament am 12. September 2018 unternommen, in dem es mit klarer Mehrheit für die Einleitung eines Strafverfahrens nach Artikel 7 des EU-Vertrags gegen Ungarn gestimmt hat.

Um das Massensterben im Mittelmeer zu beenden, muss die europäische Seenotrettung massiv ausgeweitet und die verbrecherische Blockade der zivilen Seenotrettung sofort beendet werden. Die EU hat die Pflicht, einen robusten, flächendeckenden EU-Seenotrettungsdienst aufzubauen. Auswege aus dem humanitären Desaster im Mittelmeer bieten nur legale und sichere Fluchtwege nach Europa. Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten dürfen nicht entrechtet und in Lagern isoliert oder gar inhaftiert werden - ob in Deutschland, der EU oder außerhalb der EU.

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