Kirchen begrüßen neues Bestattungsrecht
Potsdam. In Brandenburg sind bald wieder Beisetzungen in Mausoleen möglich. Das neue Bestattungsgesetz trete voraussichtlich Mitte Oktober in Kraft, sagte Landtagssprecher Mark Weber der evangelischen Nachrichtenagentur epd. Der nächste Verkündungstermin für Gesetze sei der 15. Oktober, das in der vergangenen Woche verabschiedete Gesetz könnte dann am Tag danach Rechtskraft erlangen. Damit werden auch Bestattungen nach jüdischem und islamischen Ritus erleichtert. Es sei bedauerlich, dass sich keine Mehrheit für die Einführung einer Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeborene unabhängig von der Grammzahl gefunden habe, erklärten der evangelische Bischof Markus Dröge und der katholische Erzbischof Heiner Koch. Die Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeburten wird mit dem Gesetz lediglich von 1000 auf 500 Gramm gesenkt. »Wir erkennen an, dass die Eltern nun darauf hingewiesen werden müssen, dass sie ihre Kinder bestatten können«, erklärten die beiden Bischöfe: »Das verbessert die bisherige Regelung.« Auf Wunsch der Eltern konnten Tot- und Fehlgeburten bereits bisher auch bei einem unter 1000 Gramm liegenden Gewicht bestattet werden. Die Bischöfe begrüßten auch die mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten. »Nachprüfbare Zertifizierungen vorausgesetzt, bietet dies die Möglichkeit für Änderungen in den Friedhofsvorschriften«, hieß es. epd/nd
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